521153-2022 - ErgebnisDeutschland-Gelsenkirchen: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
OJ S 184/2022 23/09/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de
Telefon: +49 209169-2267
Fax: +49 209169-3530
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Aufnahme von Fund- und Verwahrtieren
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Unterbringung und angemessene Versorgung und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren sowie der vorübergehenden Aufnahme von Tierkadavern aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2024
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 420 560,75 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen Der Erfüllungsort erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet von Gelsenkirchen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Als zuständige Behörde im Sinne der §§ 965 ff. BGB ist die Stadt verpflichtet, innerhalb der Stadtgrenzen aufgefundene Tiere in Verwahrung zu nehmen (Fundtiere).
Die Stadt hat zudem die Aufgabe, auf der Grundlage ordnungsbehördlicher sowie
polizeirechtlicher Vorschriften sichergestellte Tiere zu verwahren. Außerdem obliegt
es der Stadt, Tiere auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes gegebenenfalls an
sich zu nehmen und pfleglich unterzubringen (Verwahrtiere). Daraus resultiert die Aufgabe der Stadt, die Fund- und Verwahrtiere tierschutzgerecht und pfleglich unterzubringen und zu versorgen.
Diese der Stadt obliegenden Aufgaben sollen auf den Auftragnehmer übertragen
werden.
Der ausschreibungsrelevante Leistungsumfang basiert auf den Durchschnittswerten der Anzahl und Verweildauer der Tiere am Ort der Leistungserbringung der letzten fünf Jahre, gemessen in Tiertagen (Anzahl Tiere je Tag), getrennt nach den Tierkategorien Hund/Katzen und Kleintiere.
Die ausgeschriebene Leistung hat einen Umfang von:
- ca. 60.000 Tagen für Hunde und Katzen
- ca. 15.000 Tagen für Kleintiere (andere kleine Heimtiere als Hunde und Katzen)
pro Vertragsjahr.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:
Das vorangegangene Offene Verfahren wurde aufgehoben, weil keine Angebote eingegangen sind. Die erneute Ausschreibung fand unter Beteiligung aller Firmen statt, die sich für das Offene Verfahren freigeschaltet haben.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: B 220.828
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e.V.1880
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e.V.1880
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 449
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45892
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 420 560,75 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDTD
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/09/2022