Beschreibung der Beschaffung
Als zuständige Behörde im Sinne der §§ 965 ff. BGB ist die Stadt verpflichtet, innerhalb der Stadtgrenzen aufgefundene Tiere in Verwahrung zu nehmen (Fundtiere).
Die Stadt hat zudem die Aufgabe, auf der Grundlage ordnungsbehördlicher sowie
polizeirechtlicher Vorschriften sichergestellte Tiere zu verwahren. Außerdem obliegt
es der Stadt, Tiere auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes gegebenenfalls an
sich zu nehmen und pfleglich unterzubringen (Verwahrtiere). Daraus resultiert die Aufgabe der Stadt, die Fund- und Verwahrtiere tierschutzgerecht und pfleglich unterzubringen und zu versorgen.
Diese der Stadt obliegenden Aufgaben sollen auf den Auftragnehmer übertragen
werden.
Der ausschreibungsrelevante Leistungsumfang basiert auf den Durchschnittswerten der Anzahl und Verweildauer der Tiere am Ort der Leistungserbringung der letzten fünf Jahre, gemessen in Tiertagen (Anzahl Tiere je Tag), getrennt nach den Tierkategorien Hund/Katzen und Kleintiere.
Die ausgeschriebene Leistung hat einen Umfang von:
- ca. 60.000 Tagen für Hunde und Katzen
- ca. 15.000 Tagen für Kleintiere (andere kleine Heimtiere als Hunde und Katzen)
pro Vertragsjahr.