52129-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Heidelberg: Tiefkühlschränke
OJ S 20/2023 27/01/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Investitionen des Uniklinikum Heidelberg
E-Mail: VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
Telefon: +49 6221567423
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Auftragsvergabe eines automatischen Cryolagers (-180°C / LN2 Gasphase) für biologische Proben
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-076
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
39711123 Tiefkühlschränke
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt die Anschaffung von zwei automatischen Cryolagersystemen Typ HS200M der Firma Askion (Gera, Deutschland), mit deren Hilfe hochwertige biologische Proben bis zu deren Verwendung gelagert werden sollen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 142 855,53 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Heidelberg, NCT, Im Neuenheimer Feld 460, 69120 Heidelberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt die Anschaffung von zwei automatischen Cryolagersystemen Typ HS200M der Firma Askion (Gera, Deutschland), mit deren Hilfe hochwertige biologische Proben bis zu deren Verwendung gelagert werden sollen, Kapazität je 350.000 Tubs a 0,7ml. Es handelt sich um 2 hochautomatisierte, redundant angelegt Großlagersysteme, die im Temperaturbereich vom minus 150 Grad bis minus 185 Grad C in der Gasphase von flüssigem Stickstoff (LN2) einlagern. Eine automatische In/Out-Einheit für handelsübliche Aliquot-Röhrchen bzw. SBC-formatierte Probenracks ist Voraussetzung. Cherry Pickung und Integriertes Wechselmodul wird gefordert. IT Schnittstelle zu LIMS. Für Scanvorgänge und Einlagerung ist ein mit 120Gard C gekühlter Handlungsraum vorgeschaltet. GMP Konformität und ISO20387Zertifizeirung ist Voraussetzung. Aufgrund der Raumbeschränkung ist kompakte Bauweise bei größtmöglicher Kapazität Vorgabe.
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Im Hinblick auf die in einer ausführlichen Begründung dargestellten technischen Kriterien, steht fest, dass die Leistung nur von Fa. Askion erbracht werden kann. Die Beschaffung erfolgt daher im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. siehe auch IV.1.1
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: technische Alleinstellung / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir Alternativen ( inner-und außereuropäisch) bzw. Ersatzlösungen geprüft. Im Ergebnis steht fest,, dass es keine Alternative oder Ersatzlösung zur Anschaffung der Askion HS200M gibt. Auch wenn es eine Reihe von europäischen bzw. weltweiten Anbietern für Cryolagersysteme im geforderten Temperaturbereich gibt, so bietet nur Askion mit den HS200M/L Systemen die Kombination aller geforderten Kriterien. Der Mangel an ernsthaften Alternativen ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung oder Modellierung der Auftragsvergabeparameter, sondern alle aufgestellten technischen Anforderungen sind zwingend erforderlich, um ein modernes und langfristig sicheres Biobanking von hochwertigen Bioproben bei Temperaturen in der Gasphase von flüssigem Stickstoff zu gewährleisten.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-076
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe eines automatischen Cryolagers (-180°C / LN2 Gasphase) für biologische Proben
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
19/01/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: AKSION GmbH
Postanschrift: Gewerbepark Keplerstr. 17-19
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 07549
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 142 855,53 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Unter V.2.1 benanntes Datum ist das der Entscheidungsfindung, Zuschlag wird erst nach der vorgeschriebenen Wartefrist erteilt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/01/2023