Zusätzliche Angaben
(1) [VO] Es gilt die SektVO.
(2) [Verfahren] Zum Teilnahmewettbewerb sind die in Abschnitt III.1 genannten Unterlagen einzureichen. Formblätter stehen dazu auf der in Ziffer I.3 genannten Vergabeplattform bereit. Nach der Prüfung der Eignung erhalten die ausgewählten Bewerber eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Zusammen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bewerber zeitgleich die vollständigen Vergabeunterlagen mit allen Anlagen.
(3) [Auskünfte] Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Dies betrifft insbesondere die Antworten auf Bieterfragen sowie weitere Informationen zum Verfahren. Zur Teilnahme am Wettbewerb hat der Bewerber sich deshalb mit einer Unternehmensbezeichnung und einer Adresse für den elektronischen Versand (E-Mail-Adresse und Fax-Nummer) im Vergabeportal formlos zu registrieren.
(4) [TN-A] Alle geforderten Erklärungen sind in Textform vorzulegen (§126b BGB).
(5) [Abgabe] Die Teilnahmeanträge sind über die Vergabeplattform gemäß I.3 elektronisch einzureichen.
(6) [Rückfr] Die Frist zur Beantwortung von Bewerberfragen endet am 7. Tag vor der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (Ziffer IV2.2).
(7) [Kosten] Aufwendungen werden nicht erstattet.
(8) [EDV] Die der Vergabestelle beigestellten Informationen werden auf elektronischen Weg verarbeitet, übertragen und gespeichert. Der Bewerber stimmt dem zu (Formblatt 3c).
(9) [Koop] Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren siehe III.1.1.
(10) [Ablauf] Der Auftraggeber wird die Teilnahmeanträge bewerten. Ihm steht Ermessen zu, ob Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt. Inhaltliche Defizite werden im Rahmen der Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben ggf. Abwertungen zur Folge.
(11) [Verbleib] Die Bewerbungsunterlagen verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
(12) [Zeiten] Die in Abschnitt IV.2) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Aktualisierung.
(13) [Nachford] Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise (Kopien, nicht älter als 6 Monate) innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
(14) [Interface] Das ausgeschriebene System soll sich durch systemoffene Schnittstellen auszeichnen, mit Hilfe derer eine Modernisierung von Teilkomponenten ohne Rückwirkung auf verbleibende Systeme möglich ist. Der Bieter erklärt die Zustimmung und Offenlegung geeigneter Übertragungsschnittstellen.
(15) [EU-Bek] Nur der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung ist maßgeblich, wenn die Bekanntmachung in weiteren Medien veröffentlicht wird.
(16) [unter 3] Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Bewerbungen bzw. bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
(17) [Verhandlung] Die ausgewählten Bewerber werden zeitgleich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern oder Aufklärung über Inhalte der Angebote zu betreiben. Er wird nur mit den Bietern verhandeln, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter phasenweise zu verringern.
(18) [Teststellung] Im Rahmen der Angebotsprüfung ist eine verifizierende Teststellung vorgesehen.
(19) [Mehrfach] Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber und als Mitglied einer oder mehrerer Bewerbergemeinschaften, sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend.
(20) [Leistungsbeschreibung] Zusätzlich zu den Formblättern zur Organisation des Teilnahmewettbewerbs stellt der Auftraggeber auf dem in I.3 genannten Vergabeportal die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung. Da der Auftraggeber wegen der nicht abschließend beschreibbaren Leistung ein Verhandlungsverfahren durchführt, werden die Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses konkretisiert.
(21) [Angebotsbewertung] Der Auftraggeber wird die als geeignet ausgewählten Bieter auffordern, ein Angebot sowie Optimierungsvorschläge einzureichen (Erstangebot). Dabei behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf der Grundlage des eingereichten Erstangebots zu vergeben.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist es jedoch vorgesehen, dieses erste Angebot als indikatives Angebot zu verwenden und mit den Bietern in die Verhandlung einzutreten und die Vergabeunterlagen anhand der Gespräche sowie der Optimierungsvorschläge zu konkretisieren. In diesem Fall wird die Vergabestelle die Bieter nach dem Abschluss der Verhandlungsgespräche zur erneuten Erstellung eines Angebotes auffordern und ihnen dazu aktualisierte Vergabeunterlagen bereitstellen.
(22) [Aufhebung] Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Da das Projekt zu einem weit überwiegenden Teil aus öffenlichen Födermitteln gefördert wird, behält sich der Auftraggeber insbesondere vor, das Verfahren einzustellen, falls die beantragten Fördermittel zur Finanzierung des Projekts nicht in ausreichendem Umfang gewährt werden.