521478-2026 - Ergebnis
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Lahn-Dill-Kreises (Nord) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
OJ S 143/2026 28/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLahn-Dill-Kreis
E-Mailtim.bernhardt@infratech.services
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Lahn-Dill-Kreises (Nord) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
BeschreibungDer Lahn-Dill-Kreis (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Förder-mittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. 4 e) hh) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5L3P/documents heruntergeladen werden können.
Kennung des Verfahrens5a45f438-c7f8-47cf-9c04-eb3a16e0d92c
Interne Kennung29431 II 25
Zentrale Elemente des VerfahrensDie vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5L3P/documents) genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5L3P/documents). HINWEIS: Bei der unter Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung angegebenen Frist handelt es sich entgegen der dortigen Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Lahn-Dill-Kreis (DE722)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelBereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Lahn-Dill-Kreises (Nord) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
BeschreibungSiehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt.
Interne Kennung29431 II 25
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Lahn-Dill-Kreis (DE722)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
Bezeichnung1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung2. Umsetzung des Open-Access-Prinzips
BeschreibungDas Angebot mit der höchsten Anzahl an vertraglich nachweisbaren Kooperationspartnern im Open-Access-Bereich (vgl. Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Anzahl – zum Anbieter mit der höchsten Kooperationsanzahl ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung. Gewertet werden Kooperationen/ Nutzungen im Bereich Open Access, in denen Dritten ein offener und diskriminierungsfreier Zugang zu • den errichteten Infrastrukturen, • Leerrohren, • Kabelverzweigern oder Kollokationsflächen, • unbeschalteter Glasfaser, • Bitstromzugang, • weiteren Zugangsmöglichkeiten mit dem Ziel der Diensteerbringung für Endkunden gewährt wird. Qualitative Merkmale wie bspw. die Länge des zugänglich gemachten Mediums werden nicht gewertet. Bestehende Kooperationen im Bereich Open-Access sind jeweils unter Verwendung des Excel-Formblatts „Wertungskriterien“ (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung3. Konzept zur mittelabflussorientierten Rechnungsstellung bei der Projektumsetzung
BeschreibungMit dem Angebot ist ein Konzept zur mittelabflussorientierten Rechnungsstellung bei der Projektumsetzung vorzulegen, das insbesondere die unter Abschnitt III. 4., 4. Spiegelstrich der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Das Konzept sollte klar strukturiert, prägnant und nachvollziehbar formuliert sein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die qualitative Bewertung erfolgt auf Grundlage der nachstehenden Bewertungsskala. Diese beschreibt den Grad der Erfüllung des Zuschlagskriteriums in Notenstufen, denen Punkte zugeordnet werden. Notenwert "sehr gut" - 10 Punkte: • Das Konzept ist vollständig, nachvollziehbar und optimal auf Mittelabflüsse des Gesamtprojektes, abgeleitet von der prozentualen Mittelbereitstellung je Haushaltsjahr gemäß vorläufigen Zuwendungsbescheid der WIBank (vgl. Ziff. III. „Mittelbereitstellung“), abgestimmt. • Zeitplanung, Abrechnung und Risikoanalyse sind detailliert, praxisnah und logisch miteinander verknüpft. • Es werden überzeugende Strategien zur Risikominderung dargestellt. Notenwert "gut" - 8 Punkte: • Das Konzept deckt die drei Themenbereiche umfassend ab und stimmt weitgehend mit den Mittelabflussvorgaben überein. • Die Ansätze sind plausibel, jedoch mit kleinen Schwächen oder Optimierungsmöglichkeiten. Notenwert "befriedigend" - 6 Punkte: • Das Konzept behandelt die Themen grundsätzlich, jedoch mit geringerer Detailtiefe oder Lücken in der Abstimmung mit den Mittelabflussvorgaben. • Es fehlen konkrete Ansätze zur Verknüpfung von Rechnungsstellung und Baufortschritt. Notenwert "ausreichend" - 4 Punkte: • Das Konzept zeigt grundlegende Ansätze, ist aber inhaltlich lückenhaft und nur teilweise auf die Mittelabflüsse abgestimmt. • Risikoanalyse oder Abrechnungskonzepte sind unzureichend beschrieben. Notenwert "mangelhaft" - 2 Punkte: • Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und berücksichtigt die Mittelabflüsse kaum. • Wesentliche Anforderungen werden nicht erfüllt. Notenwert "ungenügend" - 0 Punkte: • Kein schlüssiges Konzept eingereicht oder die eingereichten Inhalte sind nicht auf die Ausschreibungsanforderungen abgestimmt. • Mittelabflüsse werden komplett ignoriert.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung4. Realisierungszeitraum
BeschreibungDas Angebot, das einen spätesten Mittelabruftermin vorsieht, der dem spätesten Abruftermin nach dem vorläufigen Zuwendungsbescheid der WIBank möglichst nahe-kommt, wird positiv bewertet. Dabei ist zu beachten, dass die im Landesbescheid zugesagte Förderung nur 40% der Rechnung beträgt. Hinsichtlich des spätesten Abruftermins wird auf den Abschnitt „Mittelbereitstellung“ des Bescheides verwiesen. Danach fällt der späteste Abruftermin auf den 15.11. des dort genannten letzten Haushaltsjahres. Im Rahmen der Realisierungsplanung ist zu berücksichtigen, dass der Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme des Netzes mit zeitlichem Vorlauf in der Weise zu planen ist, dass der vollständige Mittelabruf innerhalb des angegebenen spätesten Mittelabruftermins noch möglich ist. In der Realisierungsplanung ist von einem Projektbeginn (Inkrafttreten des Zuwendungsvertrages) zu dem Zeitpunkt auszugehen, der ausweislich des Portals des Projektträgers des Bundesfördermittelgebers prognostiziert ist; dies ist der 12.09.2026. Ein früherer Projektstart bleibt ausdrücklich vorbehalten. Das Angebot, dessen kalkulierter spätester Mittelabruftermin basierend auf der im Excel-Formblatt „Wertungskriterien“ (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) gemachten Angabe zum Realisierungszeitraum dem spätesten Abruftermin nach vorläufigem Zuwendungsbescheid am nächsten kommt, erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zeitpunkt des spätesten Mittelabrufs in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein betragsmäßiger Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,0 Punkte weniger in der Bewertung.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung5. Marketing- und Vertriebskonzept
BeschreibungMit dem Angebot ist ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen. Insbesondere sollen die unter Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben zum Marketing- und Vertriebskonzept beinhaltet sein. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Ausgangspunkt ist die nachfolgende Bewertungsskala. Bewertet wird, inwieweit die Darlegungen im Marketing- und Vertriebskonzept erkennen lassen, dass der Abschluss einer größtmöglichen Anzahl an Hausanschluss- und Diensteverträgen zu erwarten ist. Die Bewertungsskala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Notenwert "sehr gut" - 10 Punkte: Erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot hinsichtlich des Bewertungskriteriums in höchstem Maße; lässt in Bezug hierauf besonders hervorragende Leistung ohne Schwächen erwarten. Notenwert "gut" - 8 Punkte: Erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium in praktisch jeder Hinsicht; lässt in Bezug hierauf eine deutlich und durchgängig überdurchschnittliche Leistung mit im Verhältnis zu den Stärken fast vernachlässigbaren Schwächen erwarten. Notenwert "befriedigend" - 6 Punkte: Erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium etwas besser als mittelmäßig; lässt in Bezug hierauf auch unter Berücksichtigung etwaiger qualitativer Nachteile eine tendenziell überdurchschnittliche Leistung erwarten, die Stärken überwiegen die vorhandenen Schwächen in Bezug auf das Kriterium. Notenwert "ausreichend" - 4 Punkte: Erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium mittelmäßig; lässt in Bezug hierauf jedoch keine überdurchschnittliche Leistung erwarten, Stärken und Schwächen halten sich in Bezug auf das Kriterium noch (knapp) die Waage. Notenwert "mangelhaft" - 2 Punkte: Erfüllt gerade noch die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium; lässt in Bezug hierauf noch hinreichende, aber kaum mittelmäßige Leistung erwarten, da die Schwächen im Verhältnis zu den Stärken in Bezug auf das Kriterium deutlich überwiegen. Notenwert "ungenügend" - 0 Punkte: Genügt nicht den qualitativen Anforderungen an die Erfüllung des Bewertungskriteriums; lässt in Bezug hierauf keine brauchbare Leistung erwarten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung6. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden sowie Mitverlegung und Mitnutzung bestehender Infrastruktur
BeschreibungUm zu schnellen und kostengünstigen Lösungen zu kommen, sind im Projekt die Möglichkeiten von Mitverlegung und Mitnutzung sowie alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden sowie zur Identifikation nutzbarer Infrastruktur und deren Nutzung vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehens-weise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden sowie zur Identifikation nutzbarer Infrastruktur und deren Nutzung enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. (5 Punkte) Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden sowie zur Identifikation nutzbarer Infrastruktur und deren Nutzung entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (2,5 Punkte) Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden sowie zur Identifikation nutzbarer Infrastruktur und deren Nutzung entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (0 Punkte)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. und 2. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. 5.1.12. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLahn-Dill-Kreis
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge105 231 709,19 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGlasfaserPlus GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot GlasfaserPlus
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots105 231 709,19 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen105 231 709,19 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsVorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag GlasfaserPlus
Datum des Vertragsabschlusses19/01/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungLahn-Dill-Kreis
Registrierungsnummerkeine Angabe
PostanschriftKarl-Kellner-Ring 51
StadtWetzlar
Postleitzahl35576
Land, Gliederung (NUTS)Lahn-Dill-Kreis (DE722)
LandDeutschland
KontaktpersonInfratech Services GmbH, Herr Tim Bernhardt
E-Mailtim.bernhardt@infratech.services
Telefon+49 6468 9111554
Internetadressehttps://www.lahn-dill-kreis.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung1. und 2. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer06151 12-6603
PostanschriftLuisenplatz 2
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
KontaktpersonFrau Beate Kamba
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+49 6151126603
Fax+49 6151327648534
Internetadressehttps://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungGlasfaserPlus GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE338076384
PostanschriftSchanzenstr. 6-20, 1.14 Kupferhütte
StadtKöln
Postleitzahl51063
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-Mailservice@glasfaserplus.de
Telefon000
Internetadressehttps://glasfaserplus.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung768f68a5-ec9e-4a64-be99-77b715f683ff  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/07/2026 11:41:57 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung521478-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe143/2026
Datum der Veröffentlichung28/07/2026