Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Der Abfallwirtschaftsbetrieb schreibt als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Erfassung und den Transport von sperrigen Siedlungsabfällen
im Bringsystem über Wertstoffhöfe mit Wirkung ab 1.1.2015 europaweit aus. Bei den zu erfassenden und
zu verwertenden sperrigen Siedlungsabfällen handelt es sich um Abfälle aus privaten Haushaltungen und
vergleichbaren Anfallstellen.