Vorliegende Voraussetzungen
Nachstehend begründet sich das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3b SektVO.
Die Beschaffung der Wärme (Heizung und Warmwasser) wird bei der BTB beauftragt, weil für ihre Lieferung die Alleinstellung dieses Unternehmens aus technischen Gründen vorliegt.
Die Wärme kann für diesen Betriebshof Indira-Gandhi-Str. ausschließlich BTB liefern. Sie betreibt in diesem Stadtgebiet ihr Wärmenetz und unterhält hierzu auf dem Grundstück ihre Wärmeübergabestation.
Aus diesen Gründen ist es zwingend notwendig, für den Zeitraum ab Vertragsunterzeichnung bis zum 31.12.2022 (plus Optionsziehung