Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Die abschließenden Informationen zum Verfahren können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bezüglich der Anforderung der Bewerbungsunterlagen beachten Sie bitte die Angaben unter Punkt VI.3) "Zusätzliche Angaben.” Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter; URL siehe 1.3) Kommunikation.
I. § 46 Abs. 3 Nr. 5 VgV: Eigenleistungsquote
Il. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Anzahl beschäftigte Mitarbeiter
Ill. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Meister, Facharbeiter, Baumkontrolleure
IV. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV: Beschreibung der technischen Ausstattung
V. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV: Qualitätsmanagement, Umweltmanagement
VI. 8 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Nachweis fachlicher Eignung anhand von projektvergleichbaren Referenzen des Unternehmens. Eine Referenz ist projektvergleichbar, wenn mit ihr alle nachfolgend aufgeführten Inhalte/Anforderungen erfüllt werden:
a) Leistungsinhalt und -umfang der Referenz sind mit den ausgeschriebenen Leistungen - hier:
Dienstleistungen gemäß dieser Ausschreibung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung/-verzeichnis vergleichbar.
b) die Leistungen der Referenz müssen im Zeitraum von 2020 bis zum Tag der Versendung der Bekanntmachung dieser Vergabe erbracht worden sein
c) die bisherige Leistungserbringung der Referenz beträgt bereits mindestens 6 Monate bis zum Tag der Versendung der Bekanntmachung dieser Vergabe.
Es müssen mindestens 3 Referenzen vorliegen, die alle vorgenannten Inhalte/Anforderungen erfüllen, um wertbar zu sein (Anforderungen zu a, b und c).
Zudem müssen die Referenzen einen jährlichen Umsatz in Höhe von mind. 50.000,00 EUR Brutto aufweisen.
- Die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, hier: Baumpfleger:in und/oder Treeworker:in, mit nachstehendem Personalanforderungsprofil muss bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel mindestens 4 Mitarbeiter betragen. Personalanforderungsprofil: -Facharbeiter oder höher qualifizierte abgeschlossene Ausbildung.
- Nachweis zur Befähigung der eingesetzten Baumkontrolleure gemäß der Bedingungen folgender Eigenerklärung: a) mindestens über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner,
b) über mehrjährige Berufserfahrung in vergleichbarer Position, c) über eine aktuelle (nicht älter als 3 Jahre) Qualifikation zur FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur oder vergleichbaren Zertifikat.
- Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung (BZR oder SÜ1) / Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß der Bedingungen folgender Eigenerklärung: Personal mit bestandener Sicherheitsüberprüfung (BZR oder SÜ1) / Zuverlässigkeitsüberprüfung Zuverlässigkeitsprüfung oder Bereitschaft zur geforderten Sicherheitsüberprüfung nach BSÜG / Zuverlässigkeitsüberprüfung aller eingesetzten Personen.
- Nachweis über Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Qualitätsmanagements gemäß der Bedingungen folgender Eigenerklärung: Ein Zertifizierter Qualitätsmanagement-Standard (z.B. DIN EN ISO 9001:2008, branchenspezifisches System, (integriertes System oder gleichwertig) oder gleichwertige ein unternehmenseigener Standard.
- Nachweis über Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes (gem. § 46 Abs. 1 VgV i.V.m. §46 Abs 3 Nr.7) gemäß der Bedingungen folgender Eigenerklärung: ein Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001, EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS oder gleichwertiges System, Branche spezifisches System, integriertes System
oder mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß Anlage Umweltschutz im Unternehmen
- Es ist eine 24 h-Serviceleitstelle / Notfallnummer im eigenen Unternehmen des Bieters oder ggf. der Bietergemeinschaft sicherzustellen.
- Vorhaltung der notwendigen Hardware zum Zugang und Nutzung des vom AG eingesetzten webbasierten FM-Portals.