522330-2023 - ErgebnisDeutschland-Köln: Software-Wartung und -Reparatur
OJ S 166/2023 30/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Westdeutscher Rundfunk Köln
Postanschrift: Appellhofplatz 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
E-Mail: eu-verfahrenscenter@wdr.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Medien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag IBM-AREMA Lizenzen und Wartung
Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2023-250-01
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der WDR hat seit 2013 mit der Zentralen Austauschplattform (ZAP) ein System für die file-basierte Vernetzung der Fernsehproduktion aufgebaut. Hierzu wurde in den vergangenen Jahren ein technisches Modell umgesetzt, welches als zentrales Essenz-Management-System IBM AREMA einsetzt.
Heute sind die Standorte Köln, das Funkhaus Düsseldorf sowie die 10 Regionalstudios mit dem AREMA-System vernetzt. Mit Hilfe von AREMA werden Medien und Metadaten zwischen den verschiedenen Produktionsplattformen automatisiert ausgetauscht und Drittsystemen zur Verfügung gestellt. Dies geschieht mit Hilfe sogenannter Agenten, die Schnitt-stellen und Funktionen rund um die Essenzverwaltung zur Verfügung stellen.
Zur funktionalen und mengenmäßigen Erweiterung wurde im Jahr 2019 eine Lizenz-Flatrate beschafft, welche einen flexiblen Einsatz und die unlimitierte Skalierung auf bereits lizensierten Basis-Servern erlaubt.
Für Wartungsleistungen soll ein Wartungsvertrag über 2 Jahre abgeschlossen werden.
Etwaige funktionale Erweiterungen sowie eine Skalierung der Systeme soll über einen Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgedeckt werden.
Über diesen Rahmenvertrag sollen ggf. erforderliche zusätzliche Server-Basis-Lizenzen als auch Lizenzen für Erweiterungen, Agenten, Schnittstellen, Package-Lizenz etc. beschafft werden können sowie Basis 3rd Level Support und Upgrade-Protection/Subscription. Der Rahmenvertrag soll die in diesen Vergabeunterlagen aufgeführten Regelungen beinhalten, welche u. a. die Wartungskosten für zusätzliche Lizenzen begrenzen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der WDR hat seit 2013 mit der Zentralen Austauschplattform (ZAP) ein System für die file-basierte Vernetzung der Fernsehproduktion aufgebaut. Hierzu wurde in den vergangenen Jahren ein technisches Modell umgesetzt, welches als zentrales Essenz-Management-System IBM AREMA einsetzt.
Heute sind die Standorte Köln, das Funkhaus Düsseldorf sowie die 10 Regionalstudios mit dem AREMA-System vernetzt. Mit Hilfe von AREMA werden Medien und Metadaten zwischen den verschiedenen Produktionsplattformen automatisiert ausgetauscht und Drittsystemen zur Verfügung gestellt. Dies geschieht mit Hilfe sogenannter Agenten, die Schnitt-stellen und Funktionen rund um die Essenzverwaltung zur Verfügung stellen.
Zur funktionalen und mengenmäßigen Erweiterung wurde im Jahr 2019 eine Lizenz-Flatrate beschafft, welche einen flexiblen Einsatz und die unlimitierte Skalierung auf bereits lizensierten Basis-Servern erlaubt.
Für Wartungsleistungen soll ein Wartungsvertrag über 2 Jahre abgeschlossen werden.
Etwaige funktionale Erweiterungen sowie eine Skalierung der Systeme soll über einen Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgedeckt werden.
Über diesen Rahmenvertrag sollen ggf. erforderliche zusätzliche Server-Basis-Lizenzen als auch Lizenzen für Erweiterungen, Agenten, Schnittstellen, Package-Lizenz etc. beschafft werden können sowie Basis 3rd Level Support und Upgrade-Protection/Subscription. Der Rahmenvertrag soll die in diesen Vergabeunterlagen aufgeführten Regelungen beinhalten, welche u. a. die Wartungskosten für zusätzliche Lizenzen begrenzen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
IBM-AREMA-Lizenzen und Wartung werden außerhalb ausgewählter Generalunternehmerprojekten mit signifikanten eigenen Wertschöpfungsanteilen eines Generalunternehmers nur direkt von IBM angeboten.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: ZE 2023-250-01
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag IBM-AREMA Lizenzen und Wartung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
09/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: IBM Deutschland GmbH
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG6VR8
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: die in Ziffer I.1) genannte Stelle
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/08/2023