522422-2023 - ErgebnisDeutschland-Hannover: Gaschromatografen
OJ S 166/2023 30/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Postanschrift: Stilleweg 2
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail: monika.bode@bgr.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Geowissenschaften

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung eines Analysesystems zur Beprobung von experimentellen Gasproben inkl. Installation, Inbetriebnahme, Nachweis der vollen Funktionsfähigkeit und Einweisung/Schulung
Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10118355
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38432210 Gaschromatografen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Analysesystems zur Beprobung von experimentellen Gasproben inkl. Installation, Inbetriebnahme, Nachweis der vollen Funktionsfähigkeit und Einweisung/Schulung
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 230 118,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung: Hannover
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung eines Analysesystems zur Beprobung von experimentellen Gasproben inkl. Installation, Inbetriebnahme, Nachweis der vollen Funktionsfähigkeit und Einweisung/Schulung.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) führt in ihrer Abteilung B1 im Bereich Energierohstoffe vielfältige experimentelle Untersuchungen zu geochemischen und mikrobiellen Reaktionen im tieferen Untergrund zu Fragen in den Themenfeldern mineralische Rohstoffe, Endlagerung, Nutzung des tieferen Untergrundes und Energierohstoffe durch. Dafür wurde 2012 ein Analysensystem zur Erfassung von Gasen, flüchtigen organischen und auch schwefelhaltigen Verbindungen beschafft und analytische Verfahren etabliert, die wesentliche Erkenntnisse z.B. zur Umwandlung organischen Materials in Wirtsgesteinen beim Aufheizen in Experimenten oder in natürlichen Systemen in Sedimentbecken und an Wasserstoff-reichen Hydrothermalsystemen lieferten.
Das Analysensystem muss aufgrund der verschiedenen Probenarten - von Gasen bis zu flüssigen wässrigen Proben - über verschiedene Probenaufgabemöglichkeiten verfügen. Daneben muss aufgrund der großen Bandbreite der zu analysierenden Verbindungen die Detektion nach gaschromatographischer Auftrennung durch verschiedene empfindliche, parallel betriebene Detektoren erfolgen. Der Einsatz von isotopengelabelten Verbindungen/internen Standards und auch die Identifizierung unbekannter Verbindungen erfordert einen massenspektrometrischen Detektor, die empfindliche Quantifizierung von Schwefelverbindungen aus Gemischen erfordert einen Schwefel-selektiven Chemilumineszenzdetektor, die empfindliche Quantifizierung von CH-haltigen organischen Verbindungen erfordert einen Flammenionisationsdetektor.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
zu II 2.7:
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen vollständig innerhalb von 20 Wochen nach Auftragserteilung. Eine frühere Leistungsausführung ist ausdrücklich erwünscht.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 129-412473
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 100-10118355
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung eines Analysesystems zur Beprobung von experimentellen Gasproben inkl. Installation, Inbetriebnahme, Nachweis der vollen Funktionsfähigkeit und Einweisung/Schulung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Teckso GmbH
Postanschrift: Raiffeisenstraße 27
Ort: Neukirchen-Vluyn
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47506
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 230 118,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben
Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen. Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.
1. Angaben zum Energieverbrauch
Mit seinem Angebot hat der Bieter Unterlagen vorzulegen, in denen der Energieverbrauch der angebotenen Geräte genannt wird.
2. Eigenerklärung Preisrecht VO PR 30/53
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Preisrecht VO PR 30/53“ ist auszufüllen, zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
3. Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“
Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an. Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-94990
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/08/2023