522499-2021 - ErgebnisDeutschland-Bielefeld: Feuerwehrfahrzeuge
OJ S 201/2021 15/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: jakob.sawatzky@bielefeld.de
Telefon: +49 521513244
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
1 Gerätewagen Hygiene für die Feuerwehr Bielefeld (VV)
Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5446 EX
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft einen neuen Gerätewagen Hygiene.
Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN-SPEC 14502-1, Entwurf DIN 14502-2, DIN 14502-3 und DIN 14555-22 ist besonders auf die Wendigkeit und Manövrierfähigkeit zu achten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 313 601,50 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Stadt Bielefeld - Feuerwehramt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des Auf-/Ausbaus und der Ausstattung (Beladung).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst - telefonische Erreichbarkeit, vor-Ort-Verfügbarkeit, Quantität, Standort (für Teil 1) / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst - telefonische Erreichbarkeit, vor-Ort-Verfügbarkeit, Quantität, Standort (für Teil 2) / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Ersatzteilversorgung (für Teil 1) / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Ersatzteilversorgung (für Teil 2) / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschreibung (für Teil 1) / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschreibung (für Teil 2) / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeit / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: : Garantiezeit (für Teil 1) / Gewichtung: 2,5 %
Qualitätskriterium - Name: : Garantiezeit (für Teil 2) / Gewichtung: 2,5 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
In der Bewertungsmatrix ist ein Liefertermin in Wochen anzugeben, bezogen auf das Eingangsdatum des Auftrags. Bei Fristüberschreitung gilt je vollendete Woche der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % der Auftragssumme als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei Überschreitung von mehr als 78 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt "Lieferzeit" jedoch keine Punkte mehr vergeben.
Zu den Bewertungskriterien s. Ziff. VI.3.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 035-085772
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
1 Gerätewagen Hygiene für die Feuerwehr Bielefeld (VV)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/10/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ITURRI Feuerwehr- und Umwelttechnik GmbH
Ort: Wilnsdorf
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 313 601,50 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bewertungskriterium "Angebotspreis":
Das nach dem Preis günstigste Angebot erhält die Maximalpunktzahl (1000 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten entsprechend des Preisabstandes zum preislich niedrigsten Angebot weniger Punkte. Die Wertungspunktzahl des Angebotspreises errechnet sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Punkte vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Punktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis der Bieterin/des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Maximal können 1000
Bewertungspunkte erreicht werden.
(Wertungspunkte Angebotspreis=1000-1000*(Angebotspreis-Bestpreis)/Bestpreis).
Bewertungskriterium "Kundendienst - telefonische Erreichbarkeit": Für die telefonische Erreichbarkeit und Reaktion eines qualifizierten deutschsprachigen Kundendienstes werden je nach Erreichbarkeit an Werk- bzw. Samstagen in NRW für Teil 1 und Teil 2 jeweils bis zu 40 Wertungspunkte vergeben:
Montag - Freitag
24 Stunden = 20 Punkte
07:00 - 19:00 Uhr = 15 Punkte
07:00 - 18:00 Uhr = 10 Punkte
08:00 - 18:00 Uhr = 5 Punkte
08:00 - 17:00 Uhr = 0 Punkte
Samstag/Sonntag/Feiertag
07:00 - 19:00 Uhr = 15 Punkte
07:00 - 18:00 Uhr = 10 Punkte
08:00 - 18:00 Uhr = 5 Punkte
08:00 - 17:00 Uhr = 0 Punkte
Bewertungskriterium "Kundendienst - Vor-Ort-Verfügbarkeit":
Für die zeitliche Verfügbarkeit eines Kundendienstes vor Ort, der auch in Notfällen tätig werden kann, werden für Teil 1 und Teil 2 jeweils 40 Wertungspunkte vergeben:
Montag - Freitag
<= 3 Stunden = 20 Punkte
> 3 Stunden = 10 Punkte
Nein = 0 Punkte
Samstag/Sonntag/Feiertag
<= 3 Stunden = 20 Punkte
> 3 Stunden = 10 Punkte
Nein = 0 Punkte
Bewertungskriterium "Kundendienst - Quantität":
Für die Quantität des Kundendienstes können für Teil 1 und Teil 2 jeweils bis zu 40 Wertungspunkte vergeben werden:
mehr als 3 Servicetechniker = 40 Punkte
3 Servicetechniker = 25 Punkte
2 Servicetechniker = 10 Punkte
1 Servicetechniker = 0 Punkte
Kein Techniker = Ausschluss
Bewertungskriterium "Kundendienst - Standort":
Der Bieter, der einen Kundendienststandort bis zu 30 km Entfernung von der Hauptfeuerwache Bielefeld angeben kann, erhält die max. Bewertung von 80 Punkten:
bis 30 km Entfernung = 80 Punkte
31 km bis 50 km Entfernung = 65 Punkte
51 km bis 100 km Entfernung = 50 Punkte
101 km bis 150 km Entfernung = 35 Punkte
151 km bis 200 km Entfernung = 20 Punkte
größer 200 km Entfernung = 0 Punkte
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ98R4
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/10/2021