Zur Einhaltung der Vorgabe des § 4 NRettDG nach einheitlicher Ausrüstung und Ausstattung der Rettungsfahrzeuge kann hier nur die Beschaffung der im Rettungsdienst bereits eingesetzten Fahrtragen der Firma Stryker erfolgen. Die Tragen müssen im Falle eines Defekts untereinander austauschbar sein. Zudem ist das Fuhrparkteam des DRK auf Reparaturen dieser Tragen geschult und es wird ein umfangreiches Ersatzteillager vorgehalten. Die Firma Stryker GmbH & Co.KG hat ein Alleinvertriebsrecht für den Direktvertrieb ihrer EMS-Produktlinie. Dieses gilt auch für Europaweite Ausschreibungen.