Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Zweckverband
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Wasserversorgung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stromlieferung für die Abnahmestellen des Zweckverbandes Wasserversorgung Pirna/ Sebnitz
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 TGM 01
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 09310000 Elektrizität
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Stromlieferung für die Abnahmestellen des Zweckverbandes Wasserversorgung Pirna/Sebnitz
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Hauptort der Ausführung:
01855 Sebnitz
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Stromlieferung für Abnahmestellen des Zweckverbandes Wasserversorgung Pirna/Sebnitz mit registrierender Leistungsmessung und mit Standard-Lastprofilen. Der bestehende Liefervertrag für die in dem Leistungsverzeichnis aufgelisteten Abnahmestellen läuft zum 31.12.2021 aus. Im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung soll die Lieferung von Strom für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 vergeben werden. Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung aufgrund eines Vollstromliefervertrages einschließlich Netznutzung (All-inclusive-Vertrag) für die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Abnahmestellen. Das Gesamtvolumen beträgt ohne Gewähr und Annahme einer verbindlichen Höchstbetrags- oder Mindestabnahmemenge insgesamt ca. 3 GWh/a. Die Ausschreibung der Stromlieferung an die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2022, 00:00 Uhr bis zum
31.12.2024, 24:00 Uhr.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 131-345593
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe DREWAG-Stadtwerke Dresden GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 14/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: DREWAG-Stadtwerke Dresden GmbH
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der unter den Abschnitten II.1.7) und V.2.4) ausgewiesene Betrag ist ein fiktiver Wert. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen Beträge würde gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden. Demnach ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet die tatsächlichen Beträge zu veröffentlichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYY0B
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaats Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaats Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen