522977-2021 - ErgebnisDeutschland-Starnberg: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
OJ S 201/2021 15/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
Telefon: +49 9151148148
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Digitale Endgeräte (Förderprogramm SoLD)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Starnberg beschafft im Rahmen des Förderprogramms “Sonderbudget Lehrerdienstgeräte” digitale Endgeräte für Lehrkräfte.
Der Landkreis ist Träger des Schulaufwands für die staatliche Fachoberschule Starnberg, die Fünfseen-Schule Starnberg, das Gymnasium Tutzing und das staatliche Berufliche Zentrum Starnberg.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 191 129,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21L Starnberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Starnberg beschafft im Rahmen des Förderprogramms “Sonderbudget Lehrerdienstgeräte” digitale Endgeräte für Lehrkräfte.
Der Landkreis ist Träger des Schulaufwands für die staatliche Fachoberschule Starnberg, die Fünfseen-Schule Starnberg, das Gymnasium Tutzing und das staatliche Berufliche Zentrum Starnberg.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 151-399573
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/10/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ITC GmbH
Postanschrift: Radeckerstraße 43
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 142 800,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 191 129,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter
Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw.
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 €
belegt worden ist.
Die Einreichung von Angeboten ist nur elektronisch in Textform möglich.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Ort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
Telefon: +49 8151148324
Fax: +49 815114811324
Internet-Adresse: http://www.lk-starnberg.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/10/2021