52315-2026 - Ergebnis
Deutschland – Nutzfahrzeuge – Lieferung eines Motorgeräteträger mit Pritsche für KSM Bawinkel
OJ S 16/2026 23/01/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Emsland
E-Mailausschreibungen@emsland.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLieferung eines Motorgeräteträger mit Pritsche für KSM Bawinkel
BeschreibungLieferung eines Motorgeräteträger 4x4 mit Pritsche für den Anbau und Betrieb von Frontauslegermähgeräten, Frontmähgeräten, Wallheckenschere, Besen, Schneepflug usw. für den Straßenbetriebsdienst der Kreisstraßenmeisterei Bawinkel - Landkreis Emsland
Kennung des Verfahrense7116a48-4984-42a4-8b34-fbdce52ea7a2
Interne Kennung3093-2025_147
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDer Auftraggeber verfährt nach der VgV und führt gem. § 15 VgV ein offenes Verfahren durch.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144700 Nutzfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOsterbrocker Straße 24  
StadtBawinkel
Postleitzahl49844
Land, Gliederung (NUTS)Emsland (DE949)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD0R9MH#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLieferung eines Motorgeräteträger mit Pritsche für KSM Bawinkel
BeschreibungLieferleistung
Interne Kennung3093-2025_147
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144700 Nutzfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOsterbrocker Straße 24  
StadtBawinkel
Postleitzahl49844
Land, Gliederung (NUTS)Emsland (DE949)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungWertungssumme des Angebotes
BeschreibungDer Preis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Information über die Überprüfungsfristen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Emsland
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungBetriebs- und Geschäftsgeheimnis
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungRKF-Bleses GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsE 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungBetriebs- und Geschäftsgeheimnis - nur eine Leistungsposition
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungBetriebs- und Geschäftsgeheimnis - nur eine Leistungsposition
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags25/43
TitelLieferung eines Motorgeräteträger mit Pritsche für den Straßenbetriebsdienst der KSM Bawinkel
Datum der Auswahl des Gewinners27/10/2025
Datum des Vertragsabschlusses12/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Emsland
Registrierungsnummer03454-0-74
PostanschriftOrdeniederung 1
StadtMeppen
Postleitzahl49716
Land, Gliederung (NUTS)Emsland (DE949)
LandDeutschland
KontaktpersonFachbereich Straßenbau
E-Mailausschreibungen@emsland.de
Telefon+49 593144-2633
Internetadressehttps://www.emsland.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungLandkreis Emsland
Registrierungsnummer03454-0-74
PostanschriftOrdeniederung 1
StadtMeppen
Postleitzahl49716
Land, Gliederung (NUTS)Emsland (DE949)
LandDeutschland
KontaktpersonFachbereich Recht - Zentrale Vergabestelle
E-Mailausschreibungen@emsland.de
Telefon+49 5931442633
Internetadressehttps://www.emsland.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
KontaktpersonWeitere Tel.-Nr.:-3307, -3308
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 413115-3306
Fax+49 413115-2943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungRKF-Bleses GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 14330 (AG Münster)
PostanschriftZum Kaiserbusch 4
StadtMünster
Postleitzahl48165
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailmuenster@rkf-bleses.de
Internetadressehttp://www.rkf-bleses.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf706cf36-054c-4101-b2bb-be7079981257  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung22/01/2026 09:02:04 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung52315-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe16/2026
Datum der Veröffentlichung23/01/2026