523177-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Bochum: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 166/2023 30/08/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bochum
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: cmerkel@bochum.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neuregelung Support und Betrieb Doxis
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Doxis ICA Service Bundles für die Stadt Bochum
(SaaS, Hosting & Doxis ICA Service Bundles)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Stadt Bochum, Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation Willy-Brandt-Platz 2-6, 44787 Bochum
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Doxis ICA Service Bundles für die Stadt Bochum
(SaaS, Hosting & Doxis ICA Service Bundles)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Es sollen zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.
Mit der SER bestehen seit Jahren Verträge (Konzernlizenz) zur Entwicklung und Support von Doxis / eAkten. In diesem Zusammenhang erfolgten bereits erforderliche Eigenentwicklungen / Programmierungen, um das eAkten-System auf die Bedürfnisse der Fachbereiche anzupassen / zu optimieren. Aufgrund der spezifischen Anforderungen und der Komplexität des Projektes eAkten ist eine nahtlose Integration und Interoperabilität, das heißt die möglichst nahtlose Zusammenarbeit unterschiedlicher Systeme mit der bereits vorhandenen Softwarelösung von entscheidender Bedeutung. Hier handelt es sich um eine teilweise Erneuerung und Erweiterung des bestehenden Vertrages mit die SER, die einen verbesserten / verstärkten Support regelt, verbunden mit einem zusätzlichen Dienstleistungskontingent für Entwicklungen am bereits bestehenden Doxis-System.
Ein Wechsel des Unternehmens würde zu unterschiedlichen Leistungen und somit zu technischen Inkompatibilitäten mit den bisherigen Programmierungen führen, welcher letztendlich zu erheblichen Verzögerungen im weiteren Rollout der eAkten führen würde.
Die Vielfalt der technischen Anforderungen bedingt spezialisiertes Fachwissen und maßgeschneiderte Lösungen.
Die Durchführung eines offenen Wettbewerbs würde dazu führen, dass nicht alle erforderlichen technischen Merkmale abgedeckt werden können oder die Integration und Interoperabilität mit dem vorhandenen System und Infrastrukturen erschwert wird.
Durch die Auswahl eines einzelnen Anbieters können wir sicherstellen, dass die spezifischen technischen Anforderungen erfüllt werden und die gewünschte Leistung auf einem hohen Qualitätsniveau geliefert wird. Zudem kann die SER die geforderten Leistungen zeitnah anbieten.
Die Entscheidung zur Vergabe an einen spezialisierten Anbieter im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme-Wettbewerb zielt darauf ab, die bestmögliche technische Lösung zu erhalten.
Ein Wechsel des Unternehmens, das bereits die Software Doxis im Haus betreut, könnte zudem zu erheblichen zeitlichen Problemen führen. Es könnte eine längere Einarbeitungszeit für das neue Unternehmen erforderlich sein, um die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers zu verstehen und die Dienstleistung nahtlos fortzusetzen.
Darüber hinaus könnte ein Wechsel dazu führen, dass die Stadt Bochum eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste. Dies könnte zeitintensive Schulungen für die Mitarbeitenden, Anpassungen an den Arbeitsprozessen und zusätzliche Kosten für die Umstellung der Systeme erfordern.
Durch die Auswahl eines anderen Anbieters bestünde das Risiko technischer Inkompatibilitäten, Datenverlustsoder erheblicher Verzögerungen bei der Umsetzung.
Der aktuelle Anbieter verfügt über das erforderliche Fachwissen, Kenntnisse der vorhandenen Softwarearchitekturund tiefgreifende Einblicke in das Projekt.
Dies ermöglicht eine reibungslose Fortsetzung der Entwicklungsarbeiten und minimiert potenzielle Risiken.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: StBo_ZEK1_2023_00380_VhV_IT
Bezeichnung des Auftrags:
Neuregelung Support und Betrieb Doxis
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
25/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SER eGovernment Europe GmbH Geschäftsstelle Münster
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 1,00 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/08/2023