Referenznummer der Bekanntmachung: LE-Gde Mettlach-01/2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Mettlach beabsichtigt sowohl den Abschluss eines Strom-als auch eines Gasliefervertrages, zumindest für das Jahr 2023.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 1 Stromliefervertrag
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 09121200 Gas für das Leitungsnetz
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Mettlach beabsichtigt den Abschluss eines Stromliefervertrages, zumindest für das Jahr 2023. Für das Jahr 2023 prognostiziert der Auftraggeber derzeit den nachfolgend dargestellten Verbrauch: - Straßenbeleuchtung: 525.000 kWh;- SLP Lieferstellen: 483.000 kWh;- RLM-Lieferstellen: 715.000 kWh. Alle weiteren relevanten Informationen können den beigefügten Vergabeunterlagen entnommen werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optional kann ein Angebot für die Stromlieferung in den Jahren 2024 und 2025 abgegeben werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 2 Gasliefervertrag
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 09121200 Gas für das Leitungsnetz
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Mettlach beabsichtigt den Abschluss eines Gasliefervertrages, zumindest für das Jahr 2023. Für das Jahr 2023 prognostiziert der Auftraggeber derzeit für alle seine Abnahmestellen einen Gesamtverbrauch von ca. 1.500.000 kWh. Alle weiteren relevanten Informationen können den beigefügten Vergabeunterlagen entnommen werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optional kann seitens der Bieter auch ein Angebot für eine Gaslieferung in den Jahren 2024 und 2025 abgegeben werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 166-470886
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 Stromliefervertrag
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 Gasliefervertrag
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 21/09/2022