52397-2023 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Mittelspannungskabel
OJ S 20/2023 27/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Einkauf
E-Mail: mijo.celebic@hochbahn.de
Telefon: +49 403288-3810
Fax: +49 403288-2135
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
10 KV Mittelspannungskabel - halogenfrei [ta]
Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-902-20220727
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
31321220 Mittelspannungskabel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von halogenfreien 10 kV Mittelspannungskabel. Das Kabel muss entsprechend der europäischen Bauproduktenverordnung folgende Anforderungen aufweisen:
B2 s1 d1 a1
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es sollen für die 10 kV- Stromversorgungen der U-Bahn Haltestellen 10 kV-Mittelspannungskabel mit verbessertem Verhalten im Brandfall (halogenfreie Ausführung) geliefert werden.Das Kabel muss entsprechend der europäischen Bauproduktenverordnung folgende Anforderungen aufweisen:
B2 s1 d1 a1
Die Kabel sollen in einem Fertigungslos gefertigt werden und in zwei Lieferlosen (1. und 2. Quartal ) geliefert werden. Die genauen Liefertermine und Lieferlängen der Lose werden nach der Beauftragung benannt. Die Kabel sind mit Kupferleiter, VPE-Isolierung, der Mantel aus Ethylen-Vinylacetat (EVA), unvernetzt und
ohne Funktionserhalt, Nennspannung Uo/U = 6/10 kV, gemäß VDE 0276 Teil 622 und VDE 0295
(Leiteraufbau) sowie VDV-Schrift 515 zu liefern.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 146-419139
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/12/2022
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE369D6
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Rue de Loi
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/01/2023