Beschreibung der Beschaffung
1. Inhalt der Rahmenvereinbarung
aa) Grundkonsens, Vertragsgegenstand und -bestandteile
(1) Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Heilöl EL schwefelarm.
(2) Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die grundsätzlich anfallenden Leistungen und Bedingungen sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten für die Einzelaufträge (Bestellungen) zu regeln, die im Laufe des Vertragszeitraumes erteilt werden.
(3) Die Berechtigung zum Abschluss von Einzelaufträgen (Bestellungen) unter Nutzung dieser Rahmenvereinbarung hat
- GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Dabei sind zur Ausführung der einzelnen Abrufe, die alle unter Angabe der gleichen Bestellnummer (4500xxxxxx) fallen, ausschließlich GSI-Mitarbeitende der Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft berechtigt. Diese erfolgen per Abrufschreiben, das per Mail versendet wird.
(4) Der AG verpflichtet sich zum Abruf von 100.000 Litern (inkl. Initialbestellung) im Jahr 2023 und 240.000 Litern pro Kalenderjahr ab 2024.
(5) Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile in folgender Reihenfolge:
aaa) diese Leistungsbeschreibung
bbb) das auf dem Angebotsformblatt/Preisblatt des AG erstellte Angebot des AN für die Initialbeschaffung und alle Abrufe
ccc) Allgemeine Einkaufsbedingungen der GSI GmbH, Stand Juli 2022
ddd) VOL/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung
(6) Maßgebend ist deutsches Recht.
(7) Geschäftsbedingungen des AN sind ausgeschlossen.
(8) Erfüllungsort ist grds. der Öltank des AG.
(9) Vertragsänderungen und Aufträge bedürfen der Schriftform.
(10) Bestellberechtigt sind nur GSI-Mitarbeitende der Abteilung Einkauf.
(11) Vertrags- und Korrespondenzsprache ist deutsch.
bb) Vertragslauzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt nach Zuschlagserteilung und läuft bis 31.12.2024.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr auf maximal 4 Jahre Gesamtlaufzeit (31.12.2026), wenn nicht eine Partei spätestens 3 Monate vor Ablauf (30. September) schriftlich kündigt.
(3) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende zu kündigen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
cc) Vergütung/Lieferbedingungen
(1) Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich Euro (EUR) als Währung.
(2) Rechnungsstellung erfolgt pro Einzelabruf nach Lieferung.
(3) Die Zahlung der Vergütung ist 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
(4) Die Lieferung erfolgt DAP, GSI Campus (Öltank).
(5) Der Öltank ist mit LKW bis 40 Tonnen anfahrbar. Für die Betankung ist eine versiegelte Aufstellfläche in unmittelbarer Nähe bereitgestellt.
(6) Der AN verpflichtet sich, die Lieferung gemäß Angabe in der Bestellung und zum dort genannten Liefertermin zu liefern. Dabei müssen die üblichen Dienstzeiten des Empfängers berücksichtigt werden.
dd) Service und Lieferzeiten
(1) Die Lieferung erfolgt im Regelfall während der Normalarbeitszeit des AG an Werktagen: Montag - Freitag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
(2) Die Termine für die Lieferung werden zwischen dem AG und dem AN bei jedem Abruf neu vereinbart. Die im Rahmen des vor Abruf durchgeführten Mini-Wettbewerbs angegebene Lieferzeit, gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden.
2. Ölbeschaffenheit
Das zu liefernde Heizöl EL schwefelarm entspricht den jeweils geltenden DIN-Norm (DIN 51603-1).
Das Heizöl EL hat einen Brennwert (Ho) von ca. 10,6 kWh/l.
Der Auftragnehmer behält sich vor, ganz oder teilweise Heizöl EL anderer Beschaffenheit zu liefern. Sind derartige Veränderungen vorgesehen, so ist der AN zur frühestmöglichen Anzeige verpflichtet. Das andere Heizöl muss für den Auftraggeber ohne Umstellung der Heizgeräte verwendbar sein, es sei denn, die Kosten der Umstellung werden vom AN übernommen.