Beschreibung der Beschaffung
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die in den Honorartafeln der HOAI 2021 aufgeführten Honorarspannen weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.);
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen LPH 1 bis 9,
— vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen,
— weitere Stufen gem. Vertragsmuster.
Besondere Leistungen:
— Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3 + 4).
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen sowie der weiteren Stufen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht.
Eine Machbarkeitsstudie liegt vor. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie können für die weitere Planung herangezogen werden.
Es wird davon ausgegangen, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.