Zusätzliche Angaben
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Der Kreis Bergstraße als Träger des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Bergstraße schreibt die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes als Dienstleistungskonzession durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 11 Abs. 1 HRDG aus. Dass das HRDG dem Konzessionsmodell folgt, ist obergerichtlich klar entschieden (Beschluss des VGH Kassel vom 23.07.2012 – 8 B 2244/11).
Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist nunmehr grundsätzlich Gegenstand des Vierten Teils des GWB sowie der KonzVgV. Gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB ist das förmliche Vergaberecht jedoch nicht anzuwenden auf Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden und die unter die Referenznummern des Common Procurement Vocabulary 75250000-3, 75251000-0, 75251100-1, 75251110-4, 75251120-7, 75252000-7, 75222000-8, 98113100-9 und 85143000-3 mit Ausnahme des Einsatzes von Krankenwagen zur Patientenbeförderung fallen; gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne dieser Nummer sind insbesondere die Hilfsorganisationen, die nach Bundes- oder Landesrecht als Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen anerkannt sind.
Der Konzessionsgeber hat sich dazu entschieden, von dieser Bereichsausnahme Gebrauch zu machen, da die hier ausgeschriebenen Leistungen den angegebenen CPV-Nummern entsprechen. Daher führt der Konzessionsgeber ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren durch. Teilnehmen können alle Organisationen und Vereinigungen, die als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung oder gleichwertiger ausländischer Tatbestände anerkannt sind und dies mit dem Angebot nachweisen.
Allerdings wird sich der Konzessionsgeber auch bei diesem verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren an die primärrechtlichen Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb, aber auch von Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit halten.
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig zur Erhöhung der Transparenz.
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Zusätzliche Angaben:
1. Ergänzung zu II.1.6:
Die Bieter können auf ein, mehrere oder alle Lose anbieten, aber den Zuschlag auf maximal drei Lose erhalten. Die Regeln für die Loslimitierung sind ausführlich erläutert in den Vergabeunterlagen (Ziff. 7 des Leitfadens).
2. Ergänzende Hinweise zum Verfahren allgemein:
Der Konzessionsgeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch, das sich an den Grundsätzen von GWB und KonzVgV orientiert, ohne darunter zu fallen.
Der Konzessionsgeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote die Konzessionen zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, ggf. auch nur in Bezug auf einzelne Lose. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits bindend. Sofern nicht bereits auf Grundlage der eingereichten Erstangebote ein Zuschlag erteilt wird, wird der Konzessionsgeber in die Verhandlungsphase eintreten (ggf. in mehreren Runden). Ein Anspruch auf Durchführung der Verhandlungen besteht nicht.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass sich die Bieter mit der Abgabe der Erstangebote hinsichtlich der Lose, auf die sie anbieten, auch bzgl. der sich ggf. anschließenden Verhandlungsrunde binden. Dies bedeutet, dass zwar auf Basis der Aufforderung zu Verhandlungen eine Modifikation / Verbesserung des Angebotes erfolgen kann, dies allerdings nur bzgl. der Lose, die bereits Gegenstand des Erstangebotes waren. Bieter, die trotz Aufforderung zu einer Verhandlungsrunde im Rahmen der gesetzten Frist kein modifiziertes / verbessertes Angebot abgeben oder ihr bestehendes Angebot ausdrücklich aufrecht erhalten, werden bezüglich der nicht weiter verfolgten Lose ausgeschlossen; ein Rückgriff auf das Erstangebot zu dem betroffenen Los findet nicht statt.
Einzelheiten dazu finden sich in Ziff. 6.4 des Leitfadens.
3. Für die Erteilung des Zuschlags hat der Konzessionsgeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
- Gesamtangebotspreis: 30 %
- Konzept zur Beteiligung am Katastrophenschutz sowie zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten oder Erkrankten: 20 %
- Konzept Einsatzbereitschaft/Ausfallsicherheit Personal: 15 %
- Konzept technische Einsatzbereitschaft/ Ausfallsicherheit Rettungsmittel: 15 %
- Personal- und Personalfortbildungskonzept: 10 %
- Konzept für Qualitätssicherung: 10 %
Einzelheiten zur Bewertung finden sich in den Vergabeunterlagen (Ziff. 15 des Leitfadens).