Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Seitens Kreuzungspartner ist der Wunsch geäußert worden, die BÜ- Auflassung hinsichtlich des Verlaufs geradlinig zu gestalten. Ebenso soll die Möglichkeit berücksichtigt werden, die Nutzung der Rad- /Personenunterführung für Rettungsfahrzeuge im Notfall zugänglich zu machen. Durch die größeren Lichten Maße können weitere Zugänglichkeiten betroffen sein, die es gilt ebenfalls zu untersuchen und den weiteren Planungen zu integrieren. Durch die Betroffenheit des Kreuzungspartners sind Bedenken, Wünsche und Anforderungen des Kruezungspartners bei der Planung zu berücksichtigen bzw. zu untersuchen.
Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit und Ausführbarkeit der bauwerkspezifischen Varianten wird die Vergabe an denselben AN empfohlen.
Aufgrund der zusätzlichen Anforderungen, die seitens Kreuzungspartner gestellt wurden, ist das gesamthafte Straßennetz zu berücksichtigen. Für diese Beurteilung sind die derzeit in der Planung umfassenden Straßenverkehrsbeziehungen ebenfalls zu berücksichtigen.