Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die zusätzlichen Leistungen sind zur Erfüllung des Leistungssolls Planung der Daglfinger Kurve inkl. des 2-gl. Ausbaus Daglfing-Trudering notwendig.
Aus der Extremwertbetrachtung im Gewerk der technischen Ausrüstung resultierte, dass trotz dieser Untersuchungen die Lichte Höhe der vorhandenen Straßenüberführungen Rappelhofstr. sowie der A94 in Daglfing nicht ausreichend sind. Durch diese neuen Erkenntnisse resultieren die Ersatzmaßnahmen zum Neubau. Die notwendigen Straßenplanungen sind aufgrund der Abhängigkeiten von demselben AN zu erbringen.
Die Aus- und Wechselwirkungen auf weite Bereiche des Projektes wird als erheblich eingestuft. Eine separate Betrachtrung der Bauwerke ist aufgrunddessen nicht empfehlenswert. Die Bauablaufplanung ist gesamthaft hinsichtlich der Verkehrsanlagen durchzuführen, um die bahnspezifischen Anforderungen zu erfüllen.