Von zentraler Bedeutung für die Bewältigung der Corona-Pandemie ist eine möglichst breite Impfung der Bevölkerung mit Impfstoffen gegen COVID-19. Diese ist trotz der bisher bereits erreichten Impfquote immer noch nicht ausreichend, weshalb der Freistaat Bayern seine Impfstrategie neu ausrichten musste. Hierin wird an der Notwendigkeit eines Impfzentrum festgehalten und mobiler Impfteams. Zudem wird auf den hohen Rang des betroffenen Rechtsguts Leib und Leben verwiesen. Die Gefahr einer Beeinträchtigung würde bei Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens, selbst bei maximal zulässiger Fristverkürzung, in nicht vertretbarer Weise erhöht werden. Es liegt immer noch eine akute Gefahrensituation vor, da die notwendige Impfquote bisher nicht erreicht werden konnte und deshalb die Impfzentren und mobilen Impfteams, trotz der Impfungen durch die niedergelassenen Ärzte, weiterhin benötigt werden, um dieses Ziel zu erreichen und auf neue Entwicklungen bzw. Empfehlungen der STIKO schnellst möglich reagieren zu können (Auffrischungsimpfung und Aktionstage).