5257-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – ABS Berlin - Frankfurt/Oder - Grenze D/PL, PA 16, Bahnhof Köpenick inkl. S3 Ost
OJ S 3/2025 06/01/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
E-MaileVergabe@deutschebahn.com
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelABS Berlin - Frankfurt/Oder - Grenze D/PL, PA 16, Bahnhof Köpenick inkl. S3 Ost
BeschreibungBauhauptleistungen; Oberbau, Tiefbau, OLA, Konstruktiver Ingenieurbau, Kabeltiefbau, E-Technick/50Hz, Bahnenergieanlagen, S-Bahnstromanlagen, LST, TK
Kennung des Verfahrens3f0b95b6-fa99-4f80-9d78-4f0f949ec085
Interne Kennung21FEI52388
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin Köpenick
Postleitzahl12555
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelABS Berlin - Frankfurt/Oder - Grenze D/PL, PA 16, Bahnhof Köpenick inkl. S3 Ost
BeschreibungBauhauptleistungen; Oberbau, Tiefbau, OLA, Konstruktiver Ingenieurbau, Kabeltiefbau, E-Technick/50Hz, Bahnenergieanlagen, S-Bahnstromanlagen, LST, TK
Interne Kennunge23fe0e9-3258-460b-881e-cf150f8bd53e
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns09/08/2022
Enddatum der Laufzeit21/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB Netz AG (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSTRABAG Rail GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2022832299
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - STRABAG Rail GmbH
Datum des Vertragsabschlusses02/01/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung424963-2022
Grund für die ÄnderungÄnderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
BeschreibungMKA545: Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: Im Zuge der Abnahme wurden die hier gegenständlichen Leistungen vom ALV und Abnahmeprüfer gefordert. Dies ist auf die baulichen Anlagen der Strecke außerhalb des Baufeldes zurückzuführen. Dies konnte der AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Die Kettenwerkabgänge sind vertraglich geschuldet und müssen aufgrund der benachbarten Strecke, welche nicht Vertragsgegenstand ist, angepasst werden. MKA547: Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: Aufgrund der vorgefundenen Kontamination und des Untersagens der Herstellung der Bohrebene durch den Senat haben sich die hier gegenständlichen Mehrkosten eingestellt. Weder die Kontamination, noch das Untersagen der Herstellung der Bohrebene konnte der AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht vorhersehen. Die Leistungen sind für den Werkerfolg zwingend erforderlich. Insofern hat die Leistung keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter des Auftrags. MKA549: Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: Im Rahmen der durch den AN geschuldeten Erstellung der AP hat sich herausgestellt, dass diverse Leistungsänderungen ggü. dem Entwurf erforderlich sind. Weil die AP vom AN vertraglich geschuldet ist, konnte der AG diesen Umstand im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen. Die Hilfsbrückengründung ist vertraglich geschuldet. Die aus statisch-konstruktiver Sicht erforderlichen Leistungsänderungen haben keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter des Auftrags. MKA581, 582, 583: Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: Nach Auftragsvergabe und vor Ausführung der Bauleistungen wurde die Ril 883.8000 ff. veröffentlicht und ist am 01.09.2022 in Kraft getreten. Die mit der MKA angebotenen Leistungen resultieren zum Teil aus dieser Ril. Darüber hinaus ergibt sich das Erfordernis der Leistungen aus den Prüfberichten. Da die Ril zur Angebotskalkulation und Ausschreibung nicht bekannt war, konnten sowohl der AG als auch der AN dies nicht vorhersehen. Die kontinuierliche Gleisüberwachung aller in Betrieb befindlichen Gleise hat keine Auswirkungen auf den Gesamtcharakter des Auftrags. MKA588: Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: Der im Zuge der Ausschreibung angenommene Durchlässigkeitsbeiwert hat sich im Rahmen der Bauausführung als nichtzutreffend erwiesen. Im Zuge der Bauausführung hat sich herausgestellt, dass dieser abweicht und sich aus diesem Umstand deutlich höhere Förderraten einstellen (Faktor 7 - 8). Dies konnte der AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Die Wasserhaltung ist vertraglich geschuldet und für den Werkerfolg zwingend erforderlich. MKA592: Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände: Im Zuge der Bauausführung hat sich herausgestellt, dass der Baugrund wesentlich erschütterungsanfälliger ist, als im Zuge der Ausschreibung angenommen wurde. Zur Minimierung von Schäden an Bauwerken Dritter und denen der weiteren Anlagen, wurde abgestimmt, dass der Verbau und damit das Einbringen von Spundwänden entfallen soll. Dies konnte der AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Die Baugrube ist für die vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich und ist demnach für den Werkerfolg erforderlich.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenMKA545: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Bauleistungen OLA; JJHK - Umbau Kettenwerkabgänge in der Nähe der S-Bahn MKA547: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): EÜ Wuhle, Fernbahn - Geänderter Bauablauf Bohrpfahlgründung MKA549: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): EÜ Wuhle - Mehraufwand Spundwandverbauarbeiten Hilfsbrückengründung MKA581: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): EÜ Hämmerlingstraße Bauphase 2/3 - Kontinuierliche Gleisüberwachung MKA582: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): EÜ Wuhle/Forum - Kontinuierliche Gleisüberwachung Bauphase 2/3 MKA583: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): PU Ost - Kontinuierliche Gleisüberwachung Bauphase 3 MKA588: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): EÜ Hämmerlingstraße - geänderter Durchlässigkeitsbeiwert mit dadurch erheblich höhere Förderrate MKA592: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Stützwand 3 - Zusätzliche Planungsleistungen: Umplanung zu Verbauwandfreier Lösung
AbschnittskennungCON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummerf45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
PostanschriftAdam-Riese-Straße 11-13
StadtFrankfurt Main
Postleitzahl60327
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
E-MaileVergabe@deutschebahn.com
Telefon+49 1806996633
Internetadressehttps://www.deutschebahn.com/bieterportal
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
PostanschriftVillemomblerstr. 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungSTRABAG Rail GmbH
Registrierungsnummeref62c5ab-bf3a-4599-a00c-4dbfae22f753
Postanschrifti-Park Tauberfranken 9
StadtLauda-Königshofen
Postleitzahl97922
Land, Gliederung (NUTS)Main-Tauber-Kreis (DE11B)
LandDeutschland
E-Mailbieterportal-alt@deutschebahn.com
Telefon+49
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungcd6b5584-c8f8-47fe-9500-0622b65e007f  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung02/01/2025 17:35:26 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung5257-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe3/2025
Datum der Veröffentlichung06/01/2025