525746-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe der Linienverkehrsleistungen „ALFA“ im Kreis Plön als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
OJ S 144/2026 29/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungVerkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
E-Mailinfo@vkp.de
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe der Linienverkehrsleistungen „ALFA“ im Kreis Plön als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
BeschreibungIm Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht die VKP Subunternehmer, die die ALFA-Leistungen - Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - im Kreis Plön mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Linienverkehrsleistungen „ALFA“ umfassen insgesamt rund 4.777.325 SOLL-Fahrplankilometer/Jahr (655.460 IST-Fahrplankilometer/Jahr) und werden aufgeteilt in vier Teillose vergeben. Die Vertragslaufzeit beginnt je Los am 11.12.2026 und endet am 10.12.2031 (zzgl. Verlängerungsoption). Die umfassten Linien sind den Angaben je Los sowie den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Mindestanforderung: Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 müssen mindestens 38,5 % der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen je Los eingesetzten Fahrzeuge emissionsfreie Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG sein. Die Mindestanforderung ist zwingend einzuhalten. Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG in der (Anlage B.13 - Formularvorlage 13) zu garantieren und anzugeben, wie viele der von ihm je Los zur Erbringung der Verkehrsleistungen insgesamt einzusetzenden Fahrzeuge emissionsfreie Fahrzeuge (0 g CO₂/km) sind.
Kennung des Verfahrens40ec3419-3267-4824-9339-2dee85c37765
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Plön (DEF0A)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1 – Gebiet Schönberg
BeschreibungBestehend aus Teilleistungen der Linien: 120, 219, 220, 221, 230, 261, 104, 302 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.156.614 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 155.255
Interne KennungLOT-0001 E41821397
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen der VKP die Leistungen nach dem Verkehrsdurchführungsvertrag entsprechend den darin aufgeführten Bedingungen über den 10.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die VKP jeweils bis zum 30. Mai 2031 bzw. bis zum 30. Dezember 2033 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages bis zum 10.05.2034 bzw. bis zum 30.11.2036 erklärt. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht im freien Ermessen der VKP.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Plön (DEF0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/12/2026
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der AuswahlkriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des AuswahlkriteriumsNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung für die auf den vertragsgegenständlichen Linien eingesetzten Fahrzeuge und Fahrpersonale. Die Haftpflichtversicherung im Sinne des PflVG ist mit einer Deckungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im Falle einer Anforderung durch die VKP über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsVorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 2 Monate sein.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDer Bieter weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die entweder in Anlage 3 zu § 3 PBZugV (Taxi und Mietwagen) oder im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung ausgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den Nachweis in der jeweils geltenden Fassung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise: o durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. Anlage 5 PBZugV (Taxi und Mietwagen) oder gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder o durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 42 PBefG; oder o durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr gemäß § 46 PBefG (§ 47 PBefG (Verkehr mit Taxen), § 49 PBefG (Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird nach Maßgabe desr § 52 Abs. 1 SektVO in Verbindung mit § 127 GWB für jedes Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird für jedes Los anhand des alleinigen Zuschlagskriteriums Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr je Los erhält den Zuschlag. Im Falle der Preisgleichheit zweier Angebote wird die Rangfolge durch Losentscheid bestimmt. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises (netto) pro Fahrplanjahr werden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die zur Wertung zugelassen wurden. Ausgeschlossene Angebote bleiben unberücksichtigt. Berücksichtigung und Wertung eines Loskombinationsrabatts (Formularblatt 12A) Macht ein Bieter von der optionalen Möglichkeit Gebrauch, für die Loskombination A (Los 1 „Gebiet Schönberg“ und Los 4 „Gebiet Lütjenburg“) und/oder die Loskombination B (Los 2 „Gebiet Plön & Preetz“ und Los 3 „Gebiet Neumünster & Bornhöved“) einen Loskombinationsrabatt anzubieten, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweiligen Loskombination nur dann berücksichtigt, wenn die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr in beiden Losen der jeweiligen Loskombination unter dem jeweils niedrigsten für das betreffende Einzellos angebotenen Wertungspreis (netto) je Fahrplanjahr liegen. Preisgleichheit genügt nicht. Wird diese Voraussetzung auch nur für eines der von der Loskombination erfassten Lose nicht erfüllt, bleibt der angebotene Loskombinationsrabatt für sämtliche von der Loskombination erfassten Lose unberücksichtigt. Die Wertung erfolgt in diesem Fall ausschließlich auf Grundlage der für die jeweiligen Einzellose angebotenen (nicht rabattierten) Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr. Ist die vorstehende Voraussetzung hingegen erfüllt, werden die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr für die von der Loskombination erfassten Lose anstelle der jeweils für die Einzellose angebotenen Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr gewertet. Erfüllen mehrere Angebote auf die Loskombinationen die vorstehende Voraussetzung, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweils zur Loskombination gehörenden Lose addiert. Der Zuschlag auf die von der jeweiligen Loskombination erfassten Lose wird dem Bieter erteilt, dessen Loskombination die niedrigste Summe der rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr aufweist.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E41821397
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E41821397
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss34 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie VKP behält sich gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die VKP nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDieser Auftrag umfasst Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, weshalb der Bieter mit Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage B.11. – Formularvorlage 11) abgeben muss, mit der er erklärt, dass er seinen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 4 Abs. 1 VGSH). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Die VKP verweist zudem auf § 19 MiLoG. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot zu erklären, dass er den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in den letzten 24 Monaten nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit mindestens 2.500 EUR bebußt wurde.
Finanzielle VereinbarungDie wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (vgl. hierzu Verkehrsdurchführungsvertrag).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVerkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2 – Plön & Preetz
BeschreibungBestehend aus Teilleistungen der Linien: 320, 416, 425, 328, 330, 351, 352, 353, 362 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.503.819 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 152.489
Interne KennungLOT-0002 E41821397
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen der VKP die Leistungen nach dem Verkehrsdurchführungsvertrag entsprechend den darin aufgeführten Bedingungen über den 10.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die VKP jeweils bis zum 30. Mai 2031 bzw. bis zum 30. Dezember 2033 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages bis zum 10.05.2034 bzw. bis zum 30.11.2036 erklärt. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht im freien Ermessen der VKP.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Plön (DEF0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/12/2026
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der AuswahlkriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des AuswahlkriteriumsNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung für die auf den vertragsgegenständlichen Linien eingesetzten Fahrzeuge und Fahrpersonale. Die Haftpflichtversicherung im Sinne des PflVG ist mit einer Deckungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im Falle einer Anforderung durch die VKP über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsVorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 2 Monate sein.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDer Bieter weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die entweder in Anlage 3 zu § 3 PBZugV (Taxi und Mietwagen) oder im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung ausgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den Nachweis in der jeweils geltenden Fassung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise: o durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. Anlage 5 PBZugV (Taxi und Mietwagen) oder gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder o durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 42 PBefG; oder o durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr gemäß § 46 PBefG (§ 47 PBefG (Verkehr mit Taxen), § 49 PBefG (Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird nach Maßgabe desr § 52 Abs. 1 SektVO in Verbindung mit § 127 GWB für jedes Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird für jedes Los anhand des alleinigen Zuschlagskriteriums Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr je Los erhält den Zuschlag. Im Falle der Preisgleichheit zweier Angebote wird die Rangfolge durch Losentscheid bestimmt. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises (netto) pro Fahrplanjahr werden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die zur Wertung zugelassen wurden. Ausgeschlossene Angebote bleiben unberücksichtigt. Berücksichtigung und Wertung eines Loskombinationsrabatts (Formularblatt 12A) Macht ein Bieter von der optionalen Möglichkeit Gebrauch, für die Loskombination A (Los 1 „Gebiet Schönberg“ und Los 4 „Gebiet Lütjenburg“) und/oder die Loskombination B (Los 2 „Gebiet Plön & Preetz“ und Los 3 „Gebiet Neumünster & Bornhöved“) einen Loskombinationsrabatt anzubieten, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweiligen Loskombination nur dann berücksichtigt, wenn die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr in beiden Losen der jeweiligen Loskombination unter dem jeweils niedrigsten für das betreffende Einzellos angebotenen Wertungspreis (netto) je Fahrplanjahr liegen. Preisgleichheit genügt nicht. Wird diese Voraussetzung auch nur für eines der von der Loskombination erfassten Lose nicht erfüllt, bleibt der angebotene Loskombinationsrabatt für sämtliche von der Loskombination erfassten Lose unberücksichtigt. Die Wertung erfolgt in diesem Fall ausschließlich auf Grundlage der für die jeweiligen Einzellose angebotenen (nicht rabattierten) Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr. Ist die vorstehende Voraussetzung hingegen erfüllt, werden die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr für die von der Loskombination erfassten Lose anstelle der jeweils für die Einzellose angebotenen Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr gewertet. Erfüllen mehrere Angebote auf die Loskombinationen die vorstehende Voraussetzung, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweils zur Loskombination gehörenden Lose addiert. Der Zuschlag auf die von der jeweiligen Loskombination erfassten Lose wird dem Bieter erteilt, dessen Loskombination die niedrigste Summe der rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr aufweist.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E41821397
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E41821397
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss34 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie VKP behält sich gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die VKP nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDieser Auftrag umfasst Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, weshalb der Bieter mit Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage B.11. – Formularvorlage 11) abgeben muss, mit der er erklärt, dass er seinen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 4 Abs. 1 VGSH). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Die VKP verweist zudem auf § 19 MiLoG. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot zu erklären, dass er den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in den letzten 24 Monaten nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit mindestens 2.500 EUR bebußt wurde.
Finanzielle VereinbarungDie wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (vgl. hierzu Verkehrsdurchführungsvertrag).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVerkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3 - Neumünster & Bornhöved
BeschreibungBestehend aus Teilleistungen der Linien: 361, 366, 451, 454, B-454, W-411 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 816.503 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 198.902
Interne KennungLOT-0003 E41821397
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen der VKP die Leistungen nach dem Verkehrsdurchführungsvertrag entsprechend den darin aufgeführten Bedingungen über den 10.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die VKP jeweils bis zum 30. Mai 2031 bzw. bis zum 30. Dezember 2033 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages bis zum 10.05.2034 bzw. bis zum 30.11.2036 erklärt. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht im freien Ermessen der VKP.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Plön (DEF0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/12/2026
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der AuswahlkriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des AuswahlkriteriumsNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung für die auf den vertragsgegenständlichen Linien eingesetzten Fahrzeuge und Fahrpersonale. Die Haftpflichtversicherung im Sinne des PflVG ist mit einer Deckungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im Falle einer Anforderung durch die VKP über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsVorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 2 Monate sein.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDer Bieter weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die entweder in Anlage 3 zu § 3 PBZugV (Taxi und Mietwagen) oder im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung ausgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den Nachweis in der jeweils geltenden Fassung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise: o durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. Anlage 5 PBZugV (Taxi und Mietwagen) oder gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder o durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 42 PBefG; oder o durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr gemäß § 46 PBefG (§ 47 PBefG (Verkehr mit Taxen), § 49 PBefG (Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird nach Maßgabe desr § 52 Abs. 1 SektVO in Verbindung mit § 127 GWB für jedes Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird für jedes Los anhand des alleinigen Zuschlagskriteriums Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr je Los erhält den Zuschlag. Im Falle der Preisgleichheit zweier Angebote wird die Rangfolge durch Losentscheid bestimmt. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises (netto) pro Fahrplanjahr werden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die zur Wertung zugelassen wurden. Ausgeschlossene Angebote bleiben unberücksichtigt. Berücksichtigung und Wertung eines Loskombinationsrabatts (Formularblatt 12A) Macht ein Bieter von der optionalen Möglichkeit Gebrauch, für die Loskombination A (Los 1 „Gebiet Schönberg“ und Los 4 „Gebiet Lütjenburg“) und/oder die Loskombination B (Los 2 „Gebiet Plön & Preetz“ und Los 3 „Gebiet Neumünster & Bornhöved“) einen Loskombinationsrabatt anzubieten, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweiligen Loskombination nur dann berücksichtigt, wenn die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr in beiden Losen der jeweiligen Loskombination unter dem jeweils niedrigsten für das betreffende Einzellos angebotenen Wertungspreis (netto) je Fahrplanjahr liegen. Preisgleichheit genügt nicht. Wird diese Voraussetzung auch nur für eines der von der Loskombination erfassten Lose nicht erfüllt, bleibt der angebotene Loskombinationsrabatt für sämtliche von der Loskombination erfassten Lose unberücksichtigt. Die Wertung erfolgt in diesem Fall ausschließlich auf Grundlage der für die jeweiligen Einzellose angebotenen (nicht rabattierten) Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr. Ist die vorstehende Voraussetzung hingegen erfüllt, werden die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr für die von der Loskombination erfassten Lose anstelle der jeweils für die Einzellose angebotenen Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr gewertet. Erfüllen mehrere Angebote auf die Loskombinationen die vorstehende Voraussetzung, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweils zur Loskombination gehörenden Lose addiert. Der Zuschlag auf die von der jeweiligen Loskombination erfassten Lose wird dem Bieter erteilt, dessen Loskombination die niedrigste Summe der rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr aufweist.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E41821397
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E41821397
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss34 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie VKP behält sich gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die VKP nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDieser Auftrag umfasst Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, weshalb der Bieter mit Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage B.11. – Formularvorlage 11) abgeben muss, mit der er erklärt, dass er seinen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 4 Abs. 1 VGSH). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Die VKP verweist zudem auf § 19 MiLoG. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot zu erklären, dass er den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in den letzten 24 Monaten nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit mindestens 2.500 EUR bebußt wurde.
Finanzielle VereinbarungDie wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (vgl. hierzu Verkehrsdurchführungsvertrag).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVerkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4 - Lütjenburg
BeschreibungBestehend aus Teilleistungen der Linien: 217, 311, 312, 313, 314, 350, 233, 260 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.300.389 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 148.814
Interne KennungLOT-0004 E41821397
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen der VKP die Leistungen nach dem Verkehrsdurchführungsvertrag entsprechend den darin aufgeführten Bedingungen über den 10.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die VKP jeweils bis zum 30. Mai 2031 bzw. bis zum 30. Dezember 2033 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages bis zum 10.05.2034 bzw. bis zum 30.11.2036 erklärt. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht im freien Ermessen der VKP.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Plön (DEF0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/12/2026
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der AuswahlkriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des AuswahlkriteriumsNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung für die auf den vertragsgegenständlichen Linien eingesetzten Fahrzeuge und Fahrpersonale. Die Haftpflichtversicherung im Sinne des PflVG ist mit einer Deckungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im Falle einer Anforderung durch die VKP über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsVorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 2 Monate sein.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDer Bieter weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die entweder in Anlage 3 zu § 3 PBZugV (Taxi und Mietwagen) oder im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung ausgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den Nachweis in der jeweils geltenden Fassung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise: o durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. Anlage 5 PBZugV (Taxi und Mietwagen) oder gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder o durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 42 PBefG; oder o durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr gemäß § 46 PBefG (§ 47 PBefG (Verkehr mit Taxen), § 49 PBefG (Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird nach Maßgabe desr § 52 Abs. 1 SektVO in Verbindung mit § 127 GWB für jedes Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird für jedes Los anhand des alleinigen Zuschlagskriteriums Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr je Los erhält den Zuschlag. Im Falle der Preisgleichheit zweier Angebote wird die Rangfolge durch Losentscheid bestimmt. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises (netto) pro Fahrplanjahr werden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die zur Wertung zugelassen wurden. Ausgeschlossene Angebote bleiben unberücksichtigt. Berücksichtigung und Wertung eines Loskombinationsrabatts (Formularblatt 12A) Macht ein Bieter von der optionalen Möglichkeit Gebrauch, für die Loskombination A (Los 1 „Gebiet Schönberg“ und Los 4 „Gebiet Lütjenburg“) und/oder die Loskombination B (Los 2 „Gebiet Plön & Preetz“ und Los 3 „Gebiet Neumünster & Bornhöved“) einen Loskombinationsrabatt anzubieten, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweiligen Loskombination nur dann berücksichtigt, wenn die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr in beiden Losen der jeweiligen Loskombination unter dem jeweils niedrigsten für das betreffende Einzellos angebotenen Wertungspreis (netto) je Fahrplanjahr liegen. Preisgleichheit genügt nicht. Wird diese Voraussetzung auch nur für eines der von der Loskombination erfassten Lose nicht erfüllt, bleibt der angebotene Loskombinationsrabatt für sämtliche von der Loskombination erfassten Lose unberücksichtigt. Die Wertung erfolgt in diesem Fall ausschließlich auf Grundlage der für die jeweiligen Einzellose angebotenen (nicht rabattierten) Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr. Ist die vorstehende Voraussetzung hingegen erfüllt, werden die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr für die von der Loskombination erfassten Lose anstelle der jeweils für die Einzellose angebotenen Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr gewertet. Erfüllen mehrere Angebote auf die Loskombinationen die vorstehende Voraussetzung, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweils zur Loskombination gehörenden Lose addiert. Der Zuschlag auf die von der jeweiligen Loskombination erfassten Lose wird dem Bieter erteilt, dessen Loskombination die niedrigste Summe der rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr aufweist.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E41821397
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E41821397
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss34 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie VKP behält sich gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die VKP nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDieser Auftrag umfasst Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, weshalb der Bieter mit Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage B.11. – Formularvorlage 11) abgeben muss, mit der er erklärt, dass er seinen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 4 Abs. 1 VGSH). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Die VKP verweist zudem auf § 19 MiLoG. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot zu erklären, dass er den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in den letzten 24 Monaten nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit mindestens 2.500 EUR bebußt wurde.
Finanzielle VereinbarungDie wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (vgl. hierzu Verkehrsdurchführungsvertrag).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVerkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVerkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
RegistrierungsnummerHRB 1012 PL
PostanschriftDiedrichstr. 5
StadtKiel
Postleitzahl24143
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Mailinfo@vkp.de
Telefon+4943170580
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummert: 04319884542
PostanschriftDüsternbrooker Weg 104
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon+494319884542
Fax+494319884702
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb5afa9a6-83d1-4663-9990-b095b7af4afd  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/07/2026 18:32:15 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung525746-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe144/2026
Datum der Veröffentlichung29/07/2026