Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Kreis Ostholstein
Referenznummer der Bekanntmachung: ESN230713
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Kreis Ostholstein
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 1 066 909,85 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 1 Gebiet "Nord"
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der ZVO hat im Jahre 1996 die flächendeckende Erfassung der Bioabfälle im Kreis Ostholstein eingeführt. Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Bioabfall mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in drei Bereiche den Nördlichen, Mittleren und Südlichen. Zu jedem der drei Gebiete wird ein Mittelpunkt vorgegegen. Zur Tourenoptimierung darf der Übernahmestandort für das jeweilige Gebiet nur eine bestimmte Entfernung haben. Diese ist abhängig von der Fläche des Gebietes und der Besiedelungsdichte. Zur Abgrenzung der drei Bereiche dienen gedachte Linien. Der AN übernimmt die vom AG eingesammelten und transportierten Bioabfälle an einer oder mehreren vom AN betriebenen Übergabestelle(n). Diese Leistung wird im Folgenden in drei Lose aufgeteilt (Los 1, 2 und 3). Der AN übernimmt für die Laufzeit des Vertrages eine Abnahmeverpflichtung je beauftragtes Los. Für die Los 2 und Los 3 schreibt der AG die Verwertung mittels Vergärung vor. In dem Los 1 kann der AN auch andere Verwertungsverfahren angeben, diese fließen dann in die Bewertung ein. Folgende Abfallart gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) fällt an: 2003 Andere Siedlungsabfälle2003 01 gemischte Siedlungsabfälle (Hier nur getrennt erfasste Bioabfälle aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Wertigkeit des Verwertungsverfahren / Gewichtung: 30
Die Abgabe von Nebenangeboten ist neben einem Hauptangebot erlaubt, und zwar für folgende Bereiche:
In Bezug auf das Verwertungsverfahren mit Angabe der Übernahmestelle und Verwertungsanlage. Positionen hierfür befinden sich im Leistungsverzeichnis.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 2 Gebiet "Mitte"
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der ZVO hat im Jahre 1996 die flächendeckende Erfassung der Bioabfälle im Kreis Ostholstein eingeführt. Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Bioabfall mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in drei Bereiche den Nördlichen, Mittleren und Südlichen. Zu jedem der drei Gebiete wird ein Mittelpunkt vorgegegen. Zur Tourenoptimierung darf der Übernahmestandort für das jeweilige Gebiet nur eine bestimmte Entfernung haben. Diese ist abhängig von der Fläche des Gebietes und der Besiedelungsdichte. Zur Abgrenzung der drei Bereiche dienen gedachte Linien. Der AN übernimmt die vom AG eingesammelten und transportierten Bioabfälle an einer oder mehreren vom AN betriebenen Übergabestelle(n). Diese Leistung wird im Folgenden in drei Lose aufgeteilt (Los 1, 2 und 3). Der AN übernimmt für die Laufzeit des Vertrages eine Abnahmeverpflichtung je beauftragtes Los. Für die Los 2 und Los 3 schreibt der AG die Verwertung mittels Vergärung vor. In dem Los 1 kann der AN auch andere Verwertungsverfahren angeben, diese fließen dann in die Bewertung ein. Folgende Abfallart gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) fällt an: 2003 Andere Siedlungsabfälle2003 01 gemischte Siedlungsabfälle (Hier nur getrennt erfasste Bioabfälle aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 3 Gebiet "Süd"
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der ZVO hat im Jahre 1996 die flächendeckende Erfassung der Bioabfälle im Kreis Ostholstein eingeführt. Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Bioabfall mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in drei Bereiche den Nördlichen, Mittleren und Südlichen. Zu jedem der drei Gebiete wird ein Mittelpunkt vorgegegen. Zur Tourenoptimierung darf der Übernahmestandort für das jeweilige Gebiet nur eine bestimmte Entfernung haben. Diese ist abhängig von der Fläche des Gebietes und der Besiedelungsdichte. Zur Abgrenzung der drei Bereiche dienen gedachte Linien. Der AN übernimmt die vom AG eingesammelten und transportierten Bioabfälle an einer oder mehreren vom AN betriebenen Übergabestelle(n). Diese Leistung wird im Folgenden in drei Lose aufgeteilt (Los 1, 2 und 3). Der AN übernimmt für die Laufzeit des Vertrages eine Abnahmeverpflichtung je beauftragtes Los. Für die Los 2 und Los 3 schreibt der AG die Verwertung mittels Vergärung vor. In dem Los 1 kann der AN auch andere Verwertungsverfahren angeben, diese fließen dann in die Bewertung ein. Folgende Abfallart gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) fällt an: 2003 Andere Siedlungsabfälle2003 01 gemischte Siedlungsabfälle (Hier nur getrennt erfasste Bioabfälle aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 112-350215
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 Gebiet "Nord"
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 Gebiet "Mitte"
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 18/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Entsorgungsbetriebe Lübeck
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 735 409,85 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Los 3 Gebiet "Süd"
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 18/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Entsorgungsbetriebe Lübeck
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 331 500,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig - Holstein
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 29/08/2023