526232-2025 - Ergebnis
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – RV zur Umsetzung der lT-Verfahren für das lntegrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (lnVeKoS - IACS)
OJ S 153/2025 12/08/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStaatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
E-Mailvergabestelle@sid.sachsen.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRV zur Umsetzung der lT-Verfahren für das lntegrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (lnVeKoS - IACS)
BeschreibungDas Ziel ist die Erneuerung der IT-Umsetzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS oder Englisch: IACS) für die kommende EU-Förderperiode im Freistaat Sachsen.
Kennung des Verfahrens094d86d1-eb9a-4bec-b455-2f747403128a
Interne KennungSID 2024-44 SMEKUL
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtNiederwiesa
Postleitzahl09577
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelRV zur Umsetzung der lT-Verfahren für das lntegrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (lnVeKoS - IACS)
BeschreibungDas Ziel ist die Erneuerung der IT-Umsetzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS oder Englisch: IACS) für die kommende EU-Förderperiode im Freistaat Sachsen. Die Erneuerung soll bis zum Beginn der Förderperiode im Jahr 2028 in dem Maße umgesetzt sein, dass der Fördervollzug gewährleistet werden kann. Der Umfang beläuft sich im Wesentlichen auf die Implementierung und Modernisierung der IT-Systeme zur Sicherstellung der Direktzahlungen (1. Säule, EGFL) und der flächenbezogenen Agrarförderung (2. Säule, ELER) einschließlich flächenbezogener Fördermaßnahmen aus anderen Finanzierungsquellen, z.B. Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) gemäß den EU- und nationalen Vorschriften (im Folgenden als "Flächenförderung" bezeichnet). Untrennbar damit verbunden ist das Buchungsprogramm der Zahlstelle. Geplant sind der Kauf und die Anpassung eines bereits vorhandenen Gesamtsystems. Eine komplette oder in großen Teilen neue Entwicklung kommt aus zeitlichen Gründen nicht in Frage. Das Gesamtsystem kann aus einer monolithischen oder mehreren integrierten grafischen Mehrbenutzer-Anwendungen bestehen. Mit Beginn der neuen EU-Förderperiode im Jahr 2028 soll das neue Gesamtsystem die bestehenden Einzelsysteme so weit wie möglich ablösen. Die Migration von Datensätzen aus den Altsystemen soll auf ein Minimum reduziert werden. Als erstes müssen die Funktionalitäten Verbuchung, Auszahlung und Nachverfolgung der Fördermittel umgesetzt werden. Diese entsprechen dem Funktionsumfang des aktuellen Buchungsprogramms. Es wird auch für Förderbereiche außerhalb der Flächenförderung genutzt, wie zum Beispiel für die investive ELER-Förderung. Das Buchungsprogramm muss bis zum Jahr 2028 abgelöst werden. Es stellt den ersten Teil des neuen Gesamtsystems dar. Systemteile, auch optionale, die notwendig für die Ablösung des Buchungsprogramms sind, sind hierbei inbegriffen. Für alle weiteren Teile des Gesamtsystems gilt: Es erfolgt eine gemeinsame Analyse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Für jede Systemkomponente bzw. jede gelistete fachliche Anforderung soll ermittelt werden ob: • deren sofortige Einführung zeitlich möglich und wirtschaftlicher ist, • eine verzögerte Einführung und Schaffung von temporären Schnittstellen zwischen Neu- und Altsystemen gewählt werden muss oder • bestehender Altsysteme weiterbetrieben und mittels Schnittstellen angebunden werden. Weitere im Zusammenhang mit der Flächenförderung stehende übergreifende IT-Verfahren (z.B. Stammdatenprogramm) sollen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Gleiches gilt auch für IT-Verfahren im Bereich der Sektorprogramme des EGFL (z.B. Schulernährungsprogramm) oder die Investive ELER-Förderung.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen
Beschreibung der Optioneneinmalige Verlängerungsoption ein Jahr zu verlängern
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGesamtleistungspunkte
Beschreibungsiehe Vergabeunterlage
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungGesamtangebotspreis brutto
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStaatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser BekanntmachungNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung84 033 614,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnungdata experts gmbh
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
Datum des Vertragsabschlusses30/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungStaatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Registrierungsnummerentfällt
PostanschriftDresdner Straße 78 A
StadtRadebeul
Postleitzahl01445
Land, Gliederung (NUTS)Meißen (DED2E)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@sid.sachsen.de
Telefon+4935132645101
Internetadressehttps://www.sid.sachsen.de/
Profil des Erwerbershttps://www.sid.sachsen.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-7003
Offizielle BezeichnungStaatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Registrierungsnummerkeine
PostanschriftDresdner Straße 78 A
StadtRadebeul
Postleitzahl01445
Land, Gliederung (NUTS)Meißen (DED2E)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@sid.sachsen.de
Telefon+49 351 3264 5101
Internetadressehttps://www.evergabe.sachsen.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummernicht erforderlich
PostanschriftBraustraße 2
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon+49 341977-3800
Fax+49 341977-1049
Internetadressehttps://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnungdata experts gmbh
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummerohne
PostanschriftWoldegker Straße 12
StadtNeubrandenburg
Postleitzahl17217
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
E-Mailoffice@data-experts.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungafe2e903-d3d1-46e5-8712-89950d2933b3  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung11/08/2025 11:41:26 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung526232-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe153/2025
Datum der Veröffentlichung12/08/2025