Beschreibung der Beschaffung
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und
Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den
Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung
getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.)
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9
- stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster
Besondere Leistungen:
- Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1 + 2)
- Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3 + 4) Die jeweilige
Antragstellung erfolgt durch den AG selbst.
Die Beschaffung der Ausstattung (KG 600) soll durch den Architekten geplant und betreut werden. Detailliertere
Angaben können dem Vergabeunterlagen beiliegenden Einladungsschreiben entnommen werden.
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen sowie der weiteren Stufen ist entsprechend der
Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen
Leistungen) besteht nicht.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Es wurden noch keine Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI erbracht.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden. Weitere
Unterlagen werden den ausgewählten Teilnehmern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.