Zusätzliche Angaben
Die folgenden Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden bzw. es darf nur im Einzelfall und nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden:
Technische Richtlinie BOS
Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD
Vorschriften über elektrische Anlagen VDE-/DIN-Normen
Unfallverhütungsvorschrift UVV Feuerwehr
Einhaltung der Grenzwerte, solange keine Angaben über abweichende Grenzwerte gemacht werden
Richtlinien und Abnahmebedingungen von TÜV
Alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik
Es gilt -sofern mit der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Forderungen erhoben werden - der jeweilige aktuelle Stand von DIN/ EN-Normen (oder gleichwertig), Regelwerken der Technik, gültigen Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Abmessungen für das Fahrgestell sind zu beachten und dürfen keinesfalls überschritten werden.
Serviceleistungen am Fahrgestell
Für das Fahrzeug ist bereits bei Abgabe des Angebotes eine geeignete und von dem Fahrgestelllieferanten anerkannte Vertragswerkstatt zu benennen; diese sollte nicht weiter als 20 km (schnellste Fahrstrecke) zur Hauptfeuerwache Viersen, Gerberstraße 3, 41748 Viersen, liegen. Angebote, bei denen die schnellste Fahrstrecke zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt mehr als 50 km zur Hauptfeuerwache Viersen beträgt, kommen nicht in die Wertung.
Spätester Liefertermin sind 16 Wochen nach Übernahme des Fahrgestells. Die Übernahme der Fahrgestelle sind dem Auftraggeber schriftlich nachzuweisen.
Spätester Liefertermin für das Fahrzeug: 30.12.2022!