526542-2023 - ErgebnisDeutschland-Heidelberg: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
OJ S 168/2023 01/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma e.V.
Postanschrift: Bremeneckgasse 2
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: emran.elmazi@sintiundroma.de
Telefon: +49 6221981102
Fax: +49 6221981177
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dokuzentrum.sintiundroma.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: DOKUMENTATIONS- UND KULTURZENTRUM
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Fachplanung ALG 4-6 für das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg
Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Verein Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma beabsichtigt den Neubau und die Sanierung des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma in der Bremeneckgasse 2 in Heidelberg und sucht hierfür ein Büro, das die Fachplanung technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen) gem. HOAI §53 ff übernimmt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 441 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Fachplanung TGA ALG 4-6 für die Sanierung und die Erweiterung des Dokumentationszentrums deutscher Sinti und Roma in Heidelberg. Das Dokumentationszentrum befindet sich am südlichen Rand der Heidelberger Altstadt. In unmittelbarer Nähe zum Grundstück sind die touristisch hoch frequentierte Bergbahn sowie der Kornmarkt mit dem Rathaus der Stadt Heidelberg gelegen. Das Heidelberger Schloss ist ebenso wie das Neckarufer nur wenige hundert Meter Luftlinie entfernt.Im weiteren Stadtgebiet findet sich ein großer Anteil kulturell signifikanter Nutzungen, die auch mit dem Dokumentationszentrum in Verbindung stehen. Hier sind insbesondere die Forschungsstelle Antiziganismus sowie die Hochschule für jüdische Studien zu nennen.  Das Leistungsbild der Fachplanung ALG 4, 5 und 6 richtet sich nach §53 ff HOAI und beinhaltet die Leistungsphasen 1-9 gem. §55 HOAI sowie Besondere Leistungen.  Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Direkt beauftragt wird die Stufe 1. Eine Beauftragung kann jedoch erst nach Fördermittelzusage erfolgen. Ohne Fördermittelzusage wird kein Auftrag erteilt. Falls keine Fördermittelzusage erfolgt, besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung.Der AG behält sich vor, die Leistungen in Stufen in Abhängigkeit von Gremienentscheidungen des Bauherrn abzurufen.Stufe 1: LP 1 -4 gem. §55 HOAIStufe 2: LP 5-7 gem. §55 HOAIStufe 3: LP 8 gem. §55 HOAIStufe 4: LP 9 gem. §55 HOAIDie Beauftragung ab der Projektstufe 2 sowie sämtlicher Besonderer Leistungen werden optional erfolgen, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht.  Die Preisgerichtssitzung des Architektenwettbewerbs fand statt. Die Pläne der drei Siegerentwürfe werden den Bietern im Rahmen der Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Erstellung eines Boden- und Grundwassergutachtens sowie eines Schadstoffgutachtens ist beauftragt. Die Gutachten können voraussichtlich mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen und Termine können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Arbeits- und Herangehensweise an der Projekt / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 218-574501
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Raible + Partner GmbH & Co. KG
Ort: Eningen unter Achalm
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72800
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 441 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden- Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung auf elektronischem Wege (Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim getroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/08/2023