Im Klinikum der Universität München gab es (bedingt durch die Situation vor Fusionierung) mehrere Personenruffunkanlagen / Personensuchfunkanlagen (PSA) für versch. Dienste an den beiden Standorte Großhadern und Innenstadt im Einsatz. Die Wartung für die zentrale Medizin-PSA am Standort Großhadern, über die der Herz-Alarm, Sectio-Alarm und andere Funktionen abgebildet werden, wurde vor längerer Zeit eingestellt. Die Anlage wurde bislang mit Reparaturen instand gehalten. Die Anlagen in Großhadern sind von einem nicht mehr existierenden Anbieter, die Anlage PSA am Standort Innenstadt ist von der Firma Multitone. Die PSA Medizin Großhadern zeigt aktuell Ausfallerscheinungen. Für die im Betrieb befindlichen Endgeräte gibt es keine Ersatzteile mehr zu kaufen. Die Systeme funktionieren bislang auf verschiedenen Frequenzen – die Ärzte in der Innenstadt werden nicht erreicht, wenn sie sich dienstlich in Großhadern aufhalten und umgekehrt. Für eine durchgängige Erreichbarkeit muss einheitlich mit einem System gearbeitet werden. Die Systeme und die Endgeräte verschiedener Hersteller sind nicht kompatibel.
Beschaffungsziel ist die Erweiterung der am Standort Klinikum Innenstadt bereits vorhandenen Personenruffunk-Anlage für den Campus Großhadern zur Installation einer standortübergreifenden Alarmierung der Ärzte/Ärztinnen des Klinikums.
1. Die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV (kein Wettbewerb aus technischen Gründen) waren gegeben. Die Installation einer standortübergreifenden Alarmierung der Ärzte/Ärztinnen ist ein sachlich gerechtfertigtes Beschaffungsziel.
Dieses kann nur erreicht werden, wenn am Campus Großhadern dieselbe/n PSA und Endgeräte eingesetzt werden wie am Campus Innenstadt, namentlich PSA und Geräte des Herstellers Multitone. Da PSA und Endgeräte des Herstellers Multitone ausschließlich im Direktvertrieb von diesem angeboten werden, ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden und der Auftrag kann nur vom Hersteller Multitone erbracht werden. Es gibt auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung, mit der sich das Beschaffungsziel erreichen lässt, so dass der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist (§ 14 Abs. 6 VgV).
2. Darüber hinaus waren auch die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferleistungen) gegeben. Der zu vergebende Auftrag „PSA GRH“ ist nach § 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB als Lieferauftrag im Sinne von § 103 Abs. 2 GWB einzustufen, weil der Wert der Lieferleistungen den Wert der Dienstleistungen übersteigt und damit den Hauptgegenstand bildet. Die zusätzlichen Lieferleistungen (PSA und Endgeräte des Herstellers Multitone für den Campus Großhadern) dienen auch der Erweiterung bereits erbrachter Leistungen (PSA und Endgeräte des Herstellers Multitone für den Campus Innenstadt). Ein Wechsel des Unternehmens hätte dazu geführt, dass eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen hätte gekauft werden müssen, weil PSA und Endgeräte des Herstellers Multitone ausschließlich im Direktvertrieb von diesem angeboten werden. Dies hätte auch eine technische Unvereinbarkeit mit sich gebracht, weil sich mit PSA und Endgeräten eines anderen Herstellers das Beschaffungsziel – standortübergreifende Alarmierung der Ärzte/Ärztinnen – nicht erreichen lässt.
Aus diesen Gründen lagen die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vor.