526618-2025 - Ergebnis
Deutschland – Trinkwasserversorgung – Technische Betriebsführung der Einrichtungen zur Wasserversorgung sowie Erstellung GIS-Datenbestand
OJ S 153/2025 12/08/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Hartenholm
E-MailF.Schulz@auenalnd.suedholstein.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des AuftraggebersTätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Hasenmoor
E-MailF.Schulz@auenland.suedholstein.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des AuftraggebersTätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Nützen
E-MailF.Schulz@auenland.suedholstein.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des AuftraggebersTätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Lentföhrden
E-MailF.Schulz@auenland.suedholstein.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des AuftraggebersTätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Schmalfeld
E-MailF.Schulz@auenland.suedholstein.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des AuftraggebersTätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelTechnische Betriebsführung der Einrichtungen zur Wasserversorgung sowie Erstellung GIS-Datenbestand
BeschreibungDie Auftraggeber vergeben jeweils in ihrem Gemeindegebiet die technische Betriebsführung über ihre Einrichtungen zur Wasserversorgung inklusive Erstellung eines GIS-Datenbestandes. gliedert sich in 5 Lose, aufgeteilt nach Gemeindegebieten. Für jedes Gemeindegebiet beinhaltet der Leistungsumfang die technische Betriebsführung über das Wassernetz sowie die Erstellung eines GIS-Datenbestandes. Bei den Losen 1 (Gemeinde Hasenmoor) und Los 5 (Gemeinde Schmalfeld) beinhaltet die zu erbringende Leistung auch die technische Betriebsführung über das Wasserwerk.
Kennung des Verfahrensa8185042-ff39-4eed-bd03-cb7a44d8af48
Interne Kennung2
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtNützen
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4D0A57NZ
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftDie Gemeinden stammen alle aus Schleswig-Holstein. Es handelt sich um eine Vergabe oberhalb der Schwellenwerte, sodass die SektVO und das GWB gelten.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGemeinde Hasenmoor inklusive Wasserwerk
BeschreibungDas Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHasenmoor
Postleitzahl24640
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungVerlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 2 Jahre maximal drei mal möglich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeinde Hartenholm
5.1.
LosLOT-0002
TitelGemeinde Hartenholm
BeschreibungDas Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHartenholm
Postleitzahl24628
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungVerlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 2 Jahre maximal drei mal möglich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeinde Hartenholm
5.1.
LosLOT-0003
TitelGemeinde Nützen
BeschreibungDas Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtNützen
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungVerlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 2 Jahre maximal drei mal möglich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeinde Hartenholm
5.1.
LosLOT-0004
TitelGemeinde Lentföhrden
BeschreibungDas Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen.
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtLentföhrden
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungVerlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 2 Jahre maximal drei mal möglich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeinde Hartenholm
5.1.
LosLOT-0005
TitelGemeinde Schmalfeld mit Wasserwerk
BeschreibungDas Amt Auenland-Südholstein übernimmt derzeit die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgung in den Gemeindegebieten der Gemeinden Hartenholm, Hasenmoor, Nützen und Lentföhrden. Die Gemeinden wollen nunmehr die technische Betriebsführung über ihre öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung in den Gemeinden an einen externen Betriebsführer abgeben ("Betriebsführung") und sich in diesem Zuge auch die Wasserleitungen digitalisiert, d.h. in einem GIS, erfassen lassen. Die technische Betriebsführung über das Wassernetz der Gemeinde Schmalfeld wird bereits von einem Dritten übernommen, soll aber in Rahmen dieser Ausschreibung neu vergeben werden inklusive der Erstellung eines GIS Datenbestandes. Die Gemeinden sind derzeit jeweils Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigter der öffentlichen Einrichtung für die Wasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet ("betriebszuführende Einrichtung"). Das Versorgungsgebiet umfasst das jeweilige Gemeindegebiet. Zu den öffentlichen Einrichtungen für die Wasserversorgung gehört bei der Gemeinde Hasenmoor wie auch bei der Gemeinde Schmalfeld auch ein Wasserwerk. In diesen beiden Gemeindegebieten soll der Betriebsführer neben der technischen Betriebsführung auch die technische Betriebsführung über das jeweilige Wasserwerk übernehmen.
Interne Kennung5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65111000 Trinkwasserversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchmalfeld
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungVerlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 2 Jahre maximal drei mal möglich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeinde Hartenholm
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge977 803,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHolsteiner Wasser GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot der Holsteiner Wasser
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots203 221,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelGemeinde Hasenmoor inklusive Wasserwerk
Datum der Auswahl des Gewinners28/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses31/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots203 221,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots203 221,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHolsteiner Wasser GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot der Holsteiner Wasser
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots17 408,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
TitelGemeinde Hartenholm
Datum der Auswahl des Gewinners28/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses31/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots174 008,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots174 008,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHolsteiner Wasser GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot der Holsteiner Wasser
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots160 135,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelGemeinde Nützen
Datum der Auswahl des Gewinners28/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses31/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots160 135,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots160 135,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHolsteiner Wasser GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot der Holsteiner Wasser
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots184 771,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags4
TitelGemeinde Lentföhrden
Datum der Auswahl des Gewinners28/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses31/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots184 771,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots184 771,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHolsteiner Wasser GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot der Holsteiner Wasser
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Wert des Angebots255 668,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags5
TitelGemeinde Schmalfeld inklusive Wasserwerk
Datum der Auswahl des Gewinners28/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses31/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots255 668,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots255 668,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGemeinde Hartenholm
Registrierungsnummert:0419150090
PostanschriftKirchenweg 11
StadtNützen
Postleitzahl24568
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
E-MailF.Schulz@auenalnd.suedholstein.de
Telefon+49419150090
Internetadressehttps://www.auenland-suedholstein.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungGemeinde Hasenmoor
Registrierungsnummert:04191500922
PostanschriftKirchenweg 11
StadtNützen
Postleitzahl24568
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
E-MailF.Schulz@auenland.suedholstein.de
Telefon+49419150090
Internetadressehttps://www.auenland-suedholstein.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungGemeinde Nützen
Registrierungsnummert:04191500968
PostanschriftKirchenweg 11
StadtNützen
Postleitzahl24568
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
E-MailF.Schulz@auenland.suedholstein.de
Telefon+49419150090
Internetadressehttps://www.auenland-suedholstein.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungGemeinde Lentföhrden
Registrierungsnummert:04191500931
PostanschriftKirchenweg 11
StadtNützen
Postleitzahl24568
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
E-MailF.Schulz@auenland.suedholstein.de
Telefon+49419150090
Internetadressehttps://www.auenland-suedholstein.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungGemeinde Schmalfeld
Registrierungsnummert:04161500927
PostanschriftKirchenweg 11
StadtNützen
Postleitzahl24568
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
E-MailF.Schulz@auenland.suedholstein.de
Telefon+49419150090
Internetadressehttps://www.auenland-suedholstein.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungEhler Ermer & Partner mbB
RegistrierungsnummerPR 364 KI AG Kiel
PostanschriftWrangelstraße 17-19
StadtFlensburg
Postleitzahl24937
Land, Gliederung (NUTS)Flensburg, Kreisfreie Stadt (DEF01)
LandDeutschland
KontaktpersonFranziska Biller
E-Mailfranziska.biller@eep.info
Telefon+4946186070
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie und Tourismus
Registrierungsnummert:04319884640
PostanschriftDüsternbrooker Weg 92
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon+494319884640
Fax+494319884702
Internetadressehttps://www.schleswig-holstein.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0008
Offizielle BezeichnungHolsteiner Wasser GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 9385 KI
PostanschriftBismarckstr. 67
StadtNeumünster
Postleitzahl24534
Land, Gliederung (NUTS)Neumünster, Kreisfreie Stadt (DEF04)
LandDeutschland
E-Maila.manthey@holsteinerwasser.de
Telefon01607421632
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005
8.1.
ORG-0009
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungc2a772f9-bbb9-4ed1-9cfa-358f1c459415  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung08/08/2025 16:26:16 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung526618-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe153/2025
Datum der Veröffentlichung12/08/2025