VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Der Vertrag über die Beschaffung der BlackBerry Lizenzen soll mit der Firma EBF GmbH als derzeitigen Servicepartner abgeschlossen werden.
Der bestehende Servicevertrag hat zur Folge, dass kein anderer potentieller Bieter Zugriff auf das Portfolio von BlackBerry hat, um ein Angebot unterbreiten zu können.
Demnach sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 c VgV sind in der aktuellen Situation erfüllt, da der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten.
Nutzer von BlackBerry Lizenzen sind nach den Lizenzbestimmungen verpflichtet, alle Lizenzen mit einem einheitlichen Supportgeber und in einer einheitlichen Leistungsstufe abzudecken. Mischformen, d. h. ein sogenannter Mixed Support, das bedeutet die zeitgleiche Inanspruchnahme unterschiedlicher Supportgeber, sind unzulässig.
Werden die Supportleistungen für den Nutzer von einem autorisierten BlackBerry Partner erbracht gilt, dass dieser Support ausschließlich durch diesen Partner erbracht werden muss. Eine zeitgleiche Inanspruchnahme weiterer autorisierter BlackBerry Partner als Supportgeber ist nicht zulässig.
Durch den derzeit gültigen Servicevertrag mit dem Supportgeber EBF GmbH, besteht für diesen ein ausschließliches Recht zu den Support- und Wartungsleistungen der Lizenzen.