Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Nach Rücksprache mit der DB Regio Bus sollen Anfahrschutzpoller direkt neben den Ladesäulen als zusätzicher Schutz vor dem Anfahren durch einen Bus errichtet werden. Der Betreiber des Busbetriebshofes und auch die DB Energie als Eigentümer der Ladesäulen und elektrotechnischen Infrastruktur, sieht die zusätzlichen Poller als zwingend erforerlich. Die Erfahrungen aus anderen Projekten haben gezeigt, dass die Busse häufig nicht den vorgeschrieben Fahrtweg nutzen und gegen den Anfahrschutz fahren. In diesem Projekt würde jeder Ausfall einer Ladesäule erhebliche Auswirkungen auf den elektrischen Busverkehr in der Stadt Frankfurt haben. Hinzu kommt, dass bei einer Beschädigung der Ladesäule und der Versorgungskabel durch ein starkes Anfahren, die Kabel ausgetauscht werden müssen. Durch die Verlegeart in Erde, müsste somit das Pflaster von der Trafostation bis zur Ladesäule komplett geöffnet und ein 80 cm tiefer Graben ausgehoben werden. Aus den genannten Gründen ist es erforderlich den Anfahrschutz zu erweitern, um die Ladesäulen zu schützen und einen sicheren Busbetrieb in Frankfurt zu gewährleisten.