527480-2022 - ErgebnisDeutschland-Essen: Versicherungen
OJ S 186/2022 27/09/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Postanschrift: Frohnhauser Straße 67
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Claudio Gentile
E-Mail: claudio.gentile@bgz.de
Telefon: +49 201/27961664
Fax: +49 201/27961664
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung privaten Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zwischenlagerung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Nuklearhaftpflichtversicherung für das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus sowie für das Brennelemente Zwischenlager Gorleben, jeweils ab dem 01.06.2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
66510000 Versicherungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe sind Versicherungsleistungen zur Deckung des nuklearen Haftpflichtrisikos für Kernanlagen, und zwar für die beiden Brennelemente-Zwischenlager an den Standorten Ahaus und Gorleben
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
66516400 Allgemeine Haftpflichtversicherungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Essen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe sind Versicherungsleistungen zur Deckung des nuklearen Haftpflichtrisikos für Kernanlagen, und zwar für die beiden Brennelemente-Zwischenlager an den Standorten Ahaus und Gorleben. Für diese beiden Kernanlagen, für welche derzeit Nuklearhaftpflichtversicherungsverträge wirksam bestehen, sind zum 01.06.2022 neue Versicherungsverträge zu vergeben, da sich der Umfang und die Höhe der nachzuweisenden Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen (Deckungsvorsorge)
und damit Umfang und Höhe der abzuschließenden Nuklearhaftpflicht-versicherung wesentlich ändert:
Zum 01.01.2022 sind die Änderungsprotokolle aus 2004 zum Pariser Atomhaftungs-Übereinkommen sowie zum Brüsseler Zusatzübereinkommen in Kraft getreten.
Damit ist ebenfalls zum 01.01.2022 das Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetz (AtG) und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften aus 2008 in Kraft getreten, womit die Änderungen zum Pariser Atomhaftungs-Übereinkommen sowie zum Brüsseler Zusatzübereinkommen in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) ist am 02.01.2022 in Kraft getreten.
Nach den in Kraft getretenen gesetzlichen sowie verordnungsrechtlichen Bestimmungen unterliegen Inhaber von Kernanlagen erweiterten Haftungs- und Deckungsvorsorgeverpflichtungen, welche mittels Versicherungsdeckungen erfüllt werden können
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 060-157024
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: HDI Global SE
Postanschrift: Huyssenallee 100
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes, Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind."
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/09/2022