527568-2023 - ErgebnisDeutschland-Peine: Reparatur- und Wartungsdienste
OJ S 168/2023 01/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: Stephanie.Feind@bge.de
Fax: +49 5171/43-1502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr. 2 GWB
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wartungsvertrag für Lüftungs- und Kältetechnische Anlagen LOS 1 Kauen-, Bürogebäude und Borhkernlager
Referenznummer der Bekanntmachung: TEKVGV1-23-07-SF
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um zyklische Wartungs- und Prüfleistungen an lüftungs- und kältetechnischen Anlagen sowie ihren Bauteilen/Komponenten auf dem Betriebsgelände des Bergwerks Gorleben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wartung für Lüftungs- und Kältetechnische Analgen LOS 1 Kauen-, Bürogebäude und Bohrkernlager
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 42512000 Klimaanlagen, 42512300 Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Hauptort der Ausführung: Bergwerk Gorleben
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Maßnahme umfasst die zyklischen Wartungs- und Prüfleistungen an lüftungs- und kältetechnischen Anlagen sowie ihren Bauteilen/Komponenten. Ferner gehören Instandsetzungsarbeiten sowie die Störungsbeseitigung zum Leistungsumfang.
Die Leistungen umfassen Wartungs- und Prüfleistungen an Klimasplittgeräten über und unter Tage sowie an kältetechnischen Anlagen, Lüftungszentralen mit Luftbehandlung und Entrauchungsanlagen. Das LOS 1 umfasst die Leistungen im Kauen-, Bürogebäude und Bohrkernlager. LOS 2 umfasst die Leistungen im Förderturm und der Halle für die Förderhaspel. Die Leistungen werden jeweils für einen Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr und einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Vertragsbeginn ist jeweils der 01.10.2023.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wartung für Lüftungs- und Kältetechnische Anlagen LOS 2 Förderturm, Halle für Förderhaspel
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Hauptort der Ausführung: Bergwerk Gorleben
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Maßnahme umfasst die zyklischen Wartungs- und Prüfleistungen an lüftungs- und kältetechnischen Anlagen sowie ihren Bauteilen/Komponenten. Ferner gehören Instandsetzungsarbeiten sowie die Störungsbeseitigung zum Leistungsumfang.
Die Leistungen umfassen Wartungs- und Prüfleistungen an Klimasplittgeräten über und unter Tage sowie an kältetechnischen Anlagen, Lüftungszentralen mit Luftbehandlung und Entrauchungsanlagen. Das LOS 1 umfasst die Leistungen im Kauen-, Bürogebäude und Bohrkernlager. LOS 2 umfasst die Leistungen im Förderturm und der Halle für die Förderhaspel. Die Leistungen werden jeweils für einen Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr und einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Vertragsbeginn ist jeweils der 01.10.2023.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 121-384324
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Es sind keine Angebote eingegangen, welche den Anforderungen aus den Vergabeunterlagen entsprechen. Es wird angestrebt ein Verhandlungsverfahren durchzuführen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/08/2023