527648-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Umgestaltung des Verkehrsknotenpunktes Heven Dorf
OJ S 145/2026 30/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Witten, Zentrales Vergabeamt
E-Mailzentrales.vergabeamt@stadt-witten.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUmgestaltung des Verkehrsknotenpunktes Heven Dorf
BeschreibungUmgestaltung des Verkehrsknotenpunktes Heven Dorf
Kennung des Verfahrens2098bfa9-2dee-4165-8e9b-1c9030ea88ad
Interne Kennung61.036.26
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKnotenpunkt Universitätsstr. / Kleinherbeder Str. / Dorfstr.  
StadtWitten
Postleitzahl58455
Land, Gliederung (NUTS)Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YMUYTTXV9CFJ# Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Grundsätzlich werden nur Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die eine Eignung gemäß dieser Bekanntmachung aufweisen (weitere Details zur Eignung sind der beigefügten Eignungsmatrix zu entnehmen). Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl von fünf, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach der mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesenen Referenzlage. Ist auch danach noch keine Begrenzung des Bieterkreises auf maximal fünf möglich, entscheidet das Los. Die Bewerberauswahl in Phase 1 des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) erfolgt somit gestuft: 1.) Es wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge form- und fristgerecht eingereicht wurden und alle in dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Angaben und Unterlagen enthalten. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers nachzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht frist- oder formgerecht eingehen oder nach Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 2.) Es wird geprüft, ob die Bewerber anhand der eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Bei der Eignungsprognose kommt die beigefügte Eignungsmatrix (siehe Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen) zur Anwendung. 3.) Bei mehr als fünf grundsätzlich geeigneten Bewerbern werden diejenigen fünf am weiteren Verfahren beteiligt, die nach den vorgelegten Angaben / Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenen Leistungen zu erbringen. Entscheidend ist bei dieser Selektion vorrangig die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der hier ausgeschriebenen Planungsleistung. Es soll geprüft werden, ob der Bewerber in der Lage ist, Referenzen vorzulegen, die die geforderten Leistungen abdecken (Details zur Bewertung sind der beigefügten Eignungsmatrix zu entnehmen - siehe Vergabeunterlagen). Kriterien: - Planung einer Verkehrsanlage im Bereich Straßenplanung/Knotenpunkte über die Leistungsphasen 2-5 - Planung einer Verkehrsanlage im Bereich ÖPNV Planung über die Leistungsphasen 2-5 - Vergleichbare Maßnahme im Bereich Straßenplanung/Knotenpunkte - Vergleichbare Maßnahme im Bereich ÖPNV Planung - Abschluss der Leistungsphase 5 in den letzten 5 bzw. 10 Jahren Die Gewichtung ist der beigefügten Eignungsmatrix zu entnehmen. 4.) Ist anhand der gewählten Kriterien in Schritt 3 keine Begrenzung auf fünf Bewerber möglich, wird ein Losentscheid herbeigeführt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelUmgestaltung des Verkehrsknotenpunktes Heven Dorf
BeschreibungIm Wittener Stadtteil Heven soll der Verkehrsknotenpunkt Universitätsstraße/Kleinherbeder Straße/Dorfstraße durch ein externes Planungsbüro umgeplant werden. Am genannten Knotenpunkt befindet sich die derzeitige Endhaltestelle der Straßenbahnlinien 309/310 "Heven Dorf". Ziel ist es, aufbauend auf den bereits vorliegenden Ergebnissen, eine verbesserte, barrierefreie Verknüpfung zwischen den Bus- und Straßenbahnlinien an dieser Endhaltestelle herzustellen. - Näheres siehe Leistungsbeschreibung -
Interne Kennung61.036.26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKnotenpunkt Universitätsstr. / Kleinherbeder Str. / Dorfstr.  
StadtWitten
Postleitzahl58455
Land, Gliederung (NUTS)Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns21/09/2026
Enddatum der Laufzeit30/06/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungFestbetrag
BeschreibungHonorarforderung / Preis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualifikation / Erfahrung
Beschreibungdes für das Projekt vorgesehenen Projektteams
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungArbeitsweise und Projektentwicklung
BeschreibungArbeitsweise und Projektentwicklung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität des Angebotes
BeschreibungQualität des Angebotes
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationen auf elektronischem Weg oder per ´Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Witten, Zentrales Vergabeamt
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs ist nur ein Angebot, Teilnahmeantrag oder Projekt eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Witten, Zentrales Vergabeamt
Registrierungsnummer059540036036-31001-59
PostanschriftAnnenstr. 111 b
StadtWitten
Postleitzahl58453
Land, Gliederung (NUTS)Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
LandDeutschland
E-Mailzentrales.vergabeamt@stadt-witten.de
Telefon+49 23025816009
Internetadressehttp://www.witten.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
RegistrierungsnummerDE1642422157
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Str. 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@brms.nrw.de
Telefon+49 2514110
Internetadressehttp://www.bzreg-muenster.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung17a4a220-613f-4758-9407-3733908a8eca  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/07/2026 15:02:48 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung527648-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe145/2026
Datum der Veröffentlichung30/07/2026