Beschreibung der Beschaffung
Es ist vorgesehen einen Rahmenver-trag über 4 Jahre mit der Verlänge-rungsoption um bis zu 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. § 21 Abs. 6 VgV i.V. m. § 65 Abs. 2 VgV zu schließen.
Sofern von dieser Verlängerungsoption Gebrauch gemacht wird, ist dies seitens des AN schriftlich zu bestätigen.
Pro Jahr sind bis zu 2 Abrufe geplant. Die Maßnahme hat eine Dauer von 21 Monaten.
Es ist beabsichtigt, je nach Bedarf und orientiert an den jeweiligen Prü-fungsterminen, im halbjährlichen Rhythmus mit Start im Mai/Oktober eine Maßnahme durchzuführen.
Die Gesamtdauer der Maßnahme einschließlich Prüfungsvorbereitung und Prüfung darf 21 Monate nicht überschreiten.