Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Gemäß Forderung des Baugrundgutachtens ist zur Dimensionierung des Fundamentes ein erdstatischer Nachweis durchzuführen. Die Grundlagenermittlung,
Bestandsaufnahme, Plananalyse etc. sind bereits im Rahmen der Gesamtmaßnahmen erfolgt, somit kann bezüglich der zusätzlichen Planungsleistungen davon profitiert
werden. Ein Wechsel des AN für diese Teilleistung erfordert erheblichen organisatorischen und nicht vorhersehbaren finanziellen Aufwand. Bereits durch den
AN im Rahmen der Gesamtmaßnahme erfolgte Grundlagenermittlung wäre in Teilen erneut erforderlich.