528277-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen – Vergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation, Projekt C.0203
OJ S 145/2026 30/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungUniversitätsklinikum Tübingen vertreten durch das Technische Betriebsamt /tba
E-Mailmelanie.weinholtz@med.uni-tuebingen.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungVermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Tübingen
E-Mailpoststelle.amttue@vbv.bwl.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation, Projekt C.0203
BeschreibungDas Projekt C.0203 des Universitätsklinikums Tübingen befasst sich mit der Grundsanierung von einem signifikanten Teil der veralteten Schaltanlagen zweier AG (ca. 190 Stück AG 1 + 165 Stück AG 2) des Gewerks Gebäudeautomation. Durch die gewachsene Struktur der Liegenschaftsteile, sowie der sich zeitgleich weiterentwickelten Technik, besteht aktuell ein breites Portfolio auf Feld-, Automations- und Leitebene. Diese unter-scheiden sich in Hersteller, gewählter Technik und Aufbau. (Siehe auch Leistungsbeschreibung Anhang 03). Durch die stets hohen und teilweise komplett unterbrechungsfreien Betriebsanforderungen des Klinikums wurden Schaltanlagen in der Vergangenheit durch sparsame Eingriffe repariert, statt grundsaniert. Viele Systeme unterschiedlicher Hersteller sind nun aber abgekündigt und irreparabel. Einige Schaltanlagen haben alte verbaute Pneumatik, welche entfallen kann. Manche Schaltanlagen funktionieren unzuverlässig. Daher muss eine groß angelegte Sanierung erfolgen. Die hohe Anzahl, sowie die große Varianz der Anlagentechnik erfordern eine komplexe Planung, um die auszutauschenden Anlagen möglichst effizient, und unterbrechungsfrei abzulösen. Die Planungsleistungen reichen von der Identifizierung und resultierenden Abgrenzung der abgekündigten Systeme, verschiedener Hersteller, über die sich daraus ergebenen Austauschmengen, über eine Konzepterstellung zu Ausschreibungsblöcken bis hin zur Mitwirkung der Planung von auszutauschenden Komponenten auf Feldebene. Ziel des Projekts ist vornehmlich alle ca. 355 krankenden Schaltanlagen bzw. Steuerungen zu tauschen und alle proprietären Bussysteme zwischen Controllern und untergeordneten Reglern zu eliminieren oder zumindest auf Stand der Technik zu aktualisieren. Mit dem, sich aktuell in Arbeit befindenden, neuen TGA-Standard soll es zukünftig festgelegte, herstellerübergreifende Strukturen aufgebaut werden, um zukünftige Umbauten zu erleichtern und eine neue Liegenschaftsübergreifende strukturierte Automationslandschaft zu generieren. Relevant für das Projektverständnis ist, dass die Anlagen des AG 1 vorgezogen werden, und die Leistungen für den AG 2 lediglich als Option anzubieten sind. Der Bauherr behält sich vor die Leistungen für den AG 2 zu kürzen, zu streichen und in jedem Fall hintenanzustellen.
Kennung des Verfahrens5ca6af7b-9e8b-48c2-9a05-9cac2378fc25
Interne Kennung80907-2025
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOtfried-Müller-Straße 4  
StadtTübingen
Postleitzahl72076
Land, Gliederung (NUTS)Tübingen, Landkreis (DE142)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchnarrenbergstraße 1  
StadtTübingen
Postleitzahl72076
Land, Gliederung (NUTS)Tübingen, Landkreis (DE142)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftEs gelten alle grenzüberschreitenden Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
BetrugDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation, Projekt C.0203
BeschreibungDas Projekt C.0203 des Universitätsklinikums Tübingen befasst sich mit der Grundsanierung von einem signifikanten Teil der veralteten Schaltanlagen zweier AG (ca. 190 Stück AG 1 + 165 Stück AG 2) des Gewerks Gebäudeautomation. Durch die gewachsene Struktur der Liegenschaftsteile, sowie der sich zeitgleich weiterentwickelten Technik, besteht aktuell ein breites Portfolio auf Feld-, Automations- und Leitebene. Diese unter-scheiden sich in Hersteller, gewählter Technik und Aufbau. (Siehe auch Leistungsbeschreibung Anhang 03). Durch die stets hohen und teilweise komplett unterbrechungsfreien Betriebsanforderungen des Klinikums wurden Schaltanlagen in der Vergangenheit durch sparsame Eingriffe repariert, statt grundsaniert. Viele Systeme unterschiedlicher Hersteller sind nun aber ab-gekündigt und irreparabel. Einige Schaltanlagen haben alte verbaute Pneumatik, welche entfallen kann. Manche Schaltanlagen funktionieren unzuverlässig. Daher muss eine groß angelegte Sanierung erfolgen. Die hohe Anzahl, sowie die große Varianz der Anlagentechnik erfordern eine komplexe Planung, um die auszutauschenden Anlagen möglichst effizient, und unterbrechungsfrei abzulösen. Die Planungsleistungen reichen von der Identifizierung und resultierenden Abgrenzung der abgekündigten Systeme, verschiedener Hersteller, über die sich daraus ergebenen Austauschmengen, über eine Konzepterstellung zu Ausschreibungsblöcken bis hin zur Mitwirkung der Planung von auszutauschenden Komponenten auf Feldebene. Ziel des Projekts ist vornehmlich alle ca. 355 krankenden Schaltanlagen bzw. Steuerungen zu tauschen und alle proprietären Bussysteme zwischen Controllern und untergeordneten Reglern zu eliminieren oder zumindest auf Stand der Technik zu aktualisieren. Mit dem, sich aktuell in Arbeit befindenden, neuen TGA-Standard soll es zukünftig festgelegte, herstellerübergreifende Strukturen aufgebaut werden, um zukünftige Umbauten zu er-leichtern und eine neue Liegenschaftsübergreifende strukturierte Automationslandschaft zu generieren. Relevant für das Projektverständnis ist, dass die Anlagen des AG 1 vorgezogen werden, und die Leistungen für den AG 2 lediglich als Option anzubieten sind. Der Bauherr behält sich vor die Leistungen für den AG 2 zu kürzen, zu streichen und in jedem Fall hintenan-zustellen.
Interne Kennung80907-2025
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOtfried-Müller-Straße 4  
StadtTübingen
Postleitzahl72076
Land, Gliederung (NUTS)Tübingen, Landkreis (DE142)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchnarrenbergstraße 1  
StadtTübingen
Postleitzahl72076
Land, Gliederung (NUTS)Tübingen, Landkreis (DE142)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/11/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der AuswahlkriterienBekanntmachung
KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des AuswahlkriteriumsUmsatz (2023, 2024 und 2025) Der erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) muss in dem vorgenannten Zeitraum jährlich mindestens EUR 500.000,00 Mio. netto / Kalenderjahr oder EUR 1 Mio. insgesamt über die drei Jahre betragen haben (Mindestkriterium). Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­- unter und bis einschließlich EUR 500.000,00 mit 0 Punkten, ­- mehr als EUR 500.000,00 bis einschließlich EUR 750.000,00 mit 1 Punkt ­- mehr als EUR 750.000,00 bis einschließlich EUR 1.000.000,00 mit 2 Punkten, ­- mehr als EUR 1.000.000,00 bis einschließlich EUR 1.500.000,00 mit 3 Punkten, ­- mehr als EUR 1.500.000,00 bis einschließlich EUR 2.000.000,00 mit 4 Punkten, und ­- mehr als EUR 2.000.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des AuswahlkriteriumsAnzahl der fest angestellten Mitarbeiter (2023, 2024 und 2025) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 5 Mitarbeiter bis einschließlich 10 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 10 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 15 Mitarbeiter bis einschließlich 20 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 20 Mitarbeiter bis einschließlich 25 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 25 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des AuswahlkriteriumsAnzahl der fest angestellten technischen Mitarbeiter (2023, 2024 und 2025) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Gebäudeautomation (GA) fest angestellten technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­ - bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 8 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 8 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriumsunternehmensbezogene Referenzen (2018 bis Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) Zur Bewerberauswahl werden jeweils drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn • die Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt wurden, und • die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum von 01/2018 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbracht und abgeschlossen wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Jeder Bewerber muss jedoch mindestens eine Referenz vorlegen, die die vorgenannten Kriterien erfüllt und für einen öffentlichen Auftraggeber, der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird, erbracht worden ist (Mindestkriterium). Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: • Durchführung einer Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb; • Gebäudeautomation mit wechselseitigen Abhängigkeiten von mehreren Schaltschränken untereinander; • mit Baukosten (KG 480) von mind. EUR 3 Mio. netto; • für einen öffentlichen Auftraggeber, der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird; • im Bereich Klinikum oder einer vergleichbaren Einrichtung. Darüber hinaus soll der Bewerber Angaben über das: ­- das Gesamtvolumen der Maßnahme ­- die Anzahl der Datenpunkte ­- die Anzahl der Schaltschränke (Standschrankfelder / Wandschrank) tätigen. Erfüllt eine Referenz eines dieser fünf Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal drei wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: - 0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte:1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte: 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte: 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte: 5 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des AuswahlkriteriumsMindestkriterien: Die Bewerber hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV durch die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder auf andere geeignete Weise nachzuweisen. Der Nachweis ist auf diejenigen Bescheinigungen oder Erklärungen beschränkt, die in Anh. XI RL 2014/24/EU für jeden einzelnen EU-Mitgliedsstaat aufgeführt sind. Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. (Mindestkriterium).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsErklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 10.000.000 EUR; Sach- und Vermögensschäden: 10.000.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
Beschreibungaa) Qualität der konzeptionellen Darstellung (nicht-preislicher Teil) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgen-den Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien (vgl. C.IV.I Nr.1) werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: ­- 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut / überdurchschnittlich dargestellt. ­- 4 Punkte: Das Kriterium wird gut dargestellt. ­- 3 Punkte: Das Kriterium wird durchschnittlich / befriedigend dargestellt. ­- 2 Punkte: Das Kriterium wird unterdurchschnittlich dargestellt. ­- 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft dargestellt. ­- 0 Punkte: Das Kriterium wird nicht dargestellt. (1) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) "Qualität des Projektteams" Das Zuschlagsunterkriterium Qualität des Projektteams soll insbesondere folgende Aspekte abdecken: ­ - Vorstellung des Projektteams, insbesondere im Hinblick auf Berufserfahrung und fachspezifische Stärken und Darstellung der Aufgaben (Projektorganigramm); ­- Darstellung der Koordination und des Einsatzes der Projektteammitglieder innerhalb der Leistungsphasen. (2) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) "Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts" Das Zuschlagsunterkriterium Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts soll insbesondere folgenden Aspekt abdecken: ­ - Vergleichbarkeit des Referenzprojekts. (3) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 c) "Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gebäudeautomation im Bestand" Das Zuschlagsunterkriterium Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gebäudeautomation im Bestand soll insbesondere folgende Aspekte abdecken: ­ - Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektumsetzung insbesondere im Hinblick auf Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des regulären Klinikbetriebes, Umschluss Konzepte mit Provisorien ­- Darstellung einer groben Rahmenterminplanung mit wichtigen Meilensteinen. (4) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 d) "die Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Bauphase, vorzunehmen. Dabei sind vor allem organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet. Zudem ist für den Auftraggeber zur Gewährleistung eines reibungslosen Projektablaufs von besonderer Bedeutung, dass der Bauleiter umfassend über alle für den Klinikbetrieb relevanten Abläufe, Entscheidungen, Prozessschritte, Ergebnisse und abgestimmten Zeitpläne, die in den vorangegangenen Leistungsphasen erarbeitet wurden, informiert ist. Der Bieter wird daher gebeten, darzulegen, wie der Wissenstransfer und der interne Informationsaustausch zwischen den an den vorangegangenen Leistungsphasen beteiligten Personen und dem Bauleiter sichergestellt werden. Insbesondere ist zu erläutern, durch welche organisatorischen Maßnahmen gewährleistet wird, dass alle entscheidungs- und prozessrelevanten Informationen vollständig und zuverlässig an den Bauleiter weitergegeben werden. (5) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 e) "Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung des Planbudgets unter Berücksichtigung der Kosten je Datenpunkt über die Projektlaufzeit" Das Zuschlagsunterkriterium Einhaltung des Planbudgets: ­- Darstellung der Maßnahmen zur Projektbudgeteinhaltung über die Dauer des Projektes ­- Darstellung geplante Kosten / Datenpunkt – tatsächliche Kosten / Datenpunkt mit Blick auf Ursachen und Maßnahmen ­- Vorkehrungen zur Abbildung ggf. hinzukommender oder wegfallender Daten-punkte im Projektverlauf
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl250
Kriterium
ArtQualität
Beschreibungbb) Erfahrung der Projektleitung (1) Berufserfahrung in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) in Jahren Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter zu machen. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 2 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 2 Jahre bis einschließlich 3 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4 Jahren mit 2 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 5 Jahren bis einschließlich 7 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 7 Jahren mit 5 Punkten bewertet. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters von - bis einschließlich 1 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 1 Jahre bis einschließlich 2 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 2 Jahren bis einschließlich 3 Jahren mit 2 Punkten - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 5 Jahren mit 5 Punkten bewertet. (2) Personenbezogene Referenzen Bieter haben jeweils drei persönliche Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anzugeben. Es werden nur Referenzen gewertet, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterien), wenn: 1. Mindestens die Anlagengruppen 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden, und 2. die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum von 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbracht und ab-geschlossen wurden wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Wertbare Referenzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: TGA-Fachplanung (Gebäudeautomation) einer Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb, wobei die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HO-AI im Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist begonnen und abgeschlossen wurden; Gebäudeautomation mit wechselseitigen Abhängigkeiten von mehreren Schaltschränken untereinander; - mit Baukosten (KG 480) von mind. EUR 3 Mio. (brutto); - im Bereich Klinikum oder einer vergleichbaren Einrichtung; - für einen öffentlichen Auftraggeber der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird; (a) Referenzen des Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden (vgl. C.IV.1.): - 0 bis 2 Teilpunkte 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte 5 Punkte (b) Referenzen des stellvertretenden Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des stellvertretenden Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des stellvertretenden Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den stellvertretenden Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen des stellvertretenden Projektleiters, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden (vgl. C.IV.1.): - 0 bis 2 Teilpunkte 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl250
Kriterium
ArtPreis
Beschreibungcc) Honorarangebot (preislicher Teil) Die Angaben des Bieters im Honorarangebot werden wie folgt bewertet: ­ - Die für Grundleistungen anzubietenden Pauschalen je HOAI-Leistungsphasen sind verbindliche Vertragspreise, die in den Vertrag übernommen werde. Diese werden unverändert zur Wertung herangezogen; ­- Gleiches gilt für die anzubietenden Pauschalen für die Besonderen Leistungen. ­- Die Pauschalen je zusätzlich durchzuführender Vergaben werden unverändert zur Wertung herangezogen. ­- Die angegebenen Stundensätze, einschließlich des Zuschlags für Wochenend- und Nachtarbeit, werden zu Wertungszwecken jeweils mit 50 multipliziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt vollständig in die Wertung ein. Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h. ­- das Pauschalhonorar für die Grundleistungen (einschl. Zu-/Abschlag), die Pauschalen für die Besonderen Leistungen sowie ­- die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorarangebot und dem jeweiligen weiteren Angebot mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 100 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 500 Punkte.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl500
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2833f9-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2833f9-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2833f9-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge28/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs wird auf § 56 VgV verwiesen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltUniversitätsklinikum Tübingen vertreten durch das Technische Betriebsamt /tba
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungUniversitätsklinikum Tübingen vertreten durch das Technische Betriebsamt /tba
Registrierungsnummer070712977789
PostanschriftOtfried-Müller-Straße 4
StadtTübingen
Postleitzahl72076
Land, Gliederung (NUTS)Tübingen, Landkreis (DE142)
LandDeutschland
E-Mailmelanie.weinholtz@med.uni-tuebingen.de
Telefon07071 2977171
Internetadressewww.tba-ukt.de
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2833f9-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Tübingen
Registrierungsnummer0707129 79021
PostanschriftSchnarrenbergstr. 1
StadtTübingen
Postleitzahl72076
Land, Gliederung (NUTS)Tübingen, Landkreis (DE142)
LandDeutschland
E-Mailpoststelle.amttue@vbv.bwl.de
Telefon070712979021
Internetadressehttps://www.vermoegenundbau-bw.de/ueber-uns/standorte/standorte-detail/amt-tuebingen
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer07219268730
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon07219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung499703e5-63d1-4330-96b5-113d9405ea5c  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/07/2026 23:00:51 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung528277-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe145/2026
Datum der Veröffentlichung30/07/2026