528321-2023 - ErgebnisDeutschland-Nordhausen: Recycling von Siedlungsabfällen
OJ S 168/2023 01/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Südharzwerke Nordhausen - Entsorgungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Robert-Blum-Straße 1
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: info@stadtwerke-nordhausen.de
Telefon: +49 3631-6390
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-nordhausen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallentsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Nordhausen
Referenznummer der Bekanntmachung: SHW L 10/2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme von PPK-Abfällen an der Übergabestelle im Landkreis Nordhausen, Transport der übernommenen PPK-Abfälle zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung der übernommenen und transportierten PPK-Abfälle.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 909 453,78 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Hauptort der Ausführung: Nordhausen, DE
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Übernahme von PPK-Abfällen an der Übergabestelle im Landkreis Nordhausen, der Transport der übernommenen PPK-Abfälle zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung der übernommenen und transportierten PPK-Abfälle.
Jahresmenge ca. 5.000 Mg
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Sicherheitsleistungen:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 50.000 Euro gefordert (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen, Pkt. 2.5)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 122-385521
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: SHW L 10/2023
Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Nordhausen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Veolia Umweltservice Ost GmbH
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 779 621,85 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge sowie das
Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) kommen zur Anwendung.
Der Bestbieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem
ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise
nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer nach Tagen
bestimmten Frist (3 bis 5 Tage) vorzulegen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer -
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/08/2023