Zusätzliche Angaben
1. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal Ziffer 1.3. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsab-gabe muss sich der Interessent auf dem Vergabeportal anmelden. Die Kommunikation (z.B. Nachforderung von Unterlagen, Änderungen der Vergabeunterlage durch die Vergabestelle) er-folgt ausschließlich über das Vergabeportal. „Unterschriften“ werden grundsätzlich durch die elektronische Textform ersetzt.
2. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen, soweit durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird.
3. Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter bzw. Eignungsverleiher anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün-den nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Für den Nachweis verlangt der Auftraggeber nach § 48 Abs. 1 VgV eine Eigenerklärung auf durch den Auftraggeber gestelltem Formular zum Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB (sog. "Negativerklärung").
4. der Auftraggeber verlangt eine Erklärung des Bieters, ob der Nachunternehmen einsetzt und ob der Bieter sich Eignungen Dritter leiht. Falls eine Eignungsleihe gegeben ist, verlangt der Auf-traggeber vom Eignungsverleiher eine Verpflichtungserklärung und prüft - im Umfang der verliehenen Eignung - dessen Eignung gesondert.
5. Setzt der Bieter in seinem Leistungsbereich einen Nachunternehmer ein (§ 36 Abs. 5 VgV), hat sich dieser über das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB in der Person des Unterauftragnehmers auf Formular der Vergabestelle zu erklären. Ggf. verlangt die Vergabestelle vom Bieter dessen Ersetzung.