528564-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Karlsruhe: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 202/2021 18/10/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 721938-6266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/02/2002 Ende: 31/12/2020
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: 2014-DE-TM-0094-M

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: TEB-SW2/01/21/10714
Bezeichnung des Auftrags:
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen Planfeststellungsabschnitt 8
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
06/02/2002
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237,
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/10/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 06/02/2002 Ende: 31/12/2020
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 - 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA 146-42: Aufgrung neuer fachlichen Erkenntnissen (siehe VII.2.2) müssen folgende Änderungen und Ergänzungen an den im Jahr 2014 erstellten Planungen im PfA 8.1 durchgeführt werden:
- Neuplanung einer eigenständigen Grünbrücke aus umweltfachlicher, als auch konstruktiv techischer Sicht mit einer lichten Breite von 20 m als Querungshilfe für alle betroffenen Fledermausarten
- Flankierende Stützwände im Bereich der Grünbrücke westlich und östlich der NBS
- Umplanung des Kreuzungsbauwerks K5140: Entfall des südlich angeschlossenen begrünten Brückenteils und Ersatz durch eine neue reine Straßenverkehrsbrücke.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Nach der fledermauskundlichen Untersuchung in 2010 wurden insbesondere für die betroffene Wasserfledermauskolonie im Teninger Unterwald Querungshilfen entwickelt, die dem damaligen Stand der Technik entsprachen (Merkblatts zur Entwicklung von Querungshilfen, FGSV 2008) und gleichzeitig den Flächeneingriff in das FFH-Gebiet minimierten. Die bislang vorgeseheneQuerungshilfe (begrünte Brücke an der Straßenbrücke der K 5140) entspricht dem damaligen Stand und ist vornehmlich auf die Wasserfledermaus zugeschnitten. Sie entfaltet (auch aufgrund ihrer Lage) kaum Wirkung für andere Fledermausarten, die im Teninger Unterwald nachgewiesen wurden (inkl. Wimperfledermaus, die in 2017 nachgewiesen wurden). Gemäß Neufassung des Merkblatts zur Entwicklung von Querungshilfen (FGSV 2016), als auch aus gutchterlicher Beurteilung ist bei der Anlage von Querungshilfen jedoch dieser artenübergreifende Effekt neuerdings zu berücksichtigen.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR