528680-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Bauarbeiten – Brainergy Park Energie GmbH wg. Stahlbauarbeiten für die Energiezentrale
OJ S 145/2026 30/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBrainergy Park Energie GmbH
E-Mailfabian.etteldorf@eon.com
Rechtsform des ErwerbersOrganisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBrainergy Park Energie GmbH wg. Stahlbauarbeiten für die Energiezentrale
BeschreibungAuf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelba-rer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energie-zentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Auf dem Grundstück der Brainergy Park Energie GmbH im Brainergy Park in Jülich wird im Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes eine Energiezentrale als Neubau in Holzbauweise errichtet. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, La-ger, Telekommunikation, Hauswirtschaftsraum mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. und 2. Obergeschoss mit 14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und Sanitäreinrichtungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind: - Herstellen, Liefern und Montieren von Stahlkonstruktionen im Innen- und Außenbereich, u.a. - Stahltreppen, Absturzgeländer, Brüstung, Steigleiter
Kennung des Verfahrens4f7e6a32-6d81-4b21-af40-ff6a107634c0
Interne Kennung80258-24 (22)
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Brainergy Park 3  
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftEs gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
BetrugDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBrainergy Park Energie GmbH wg. Stahlbauarbeiten für die Energiezentrale
BeschreibungAuf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energie-zentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Auf dem Grundstück der Brainergy Park Energie GmbH im Brainergy Park in Jülich wird im Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes eine Energiezentrale als Neubau in Holzbauweise errichtet. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, Lager, Telekommunikation, Hauswirtschaftsraum mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. und 2. Obergeschoss mit 14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und Sanitäreinrichtungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind: - Herstellen, Liefern und Montieren von Stahlkonstruktionen im Innen- und Außenbereich, u.a. - Stahltreppen, Absturzgeländer, Brüstung, Steigleiter
Interne Kennung80258-24 (22)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Brainergy Park 3  
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/10/2026
Enddatum der Laufzeit13/11/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung über den Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c) EU VOB/A Die Bieter haben den Umsatz des Unternehmens (netto) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, anzugeben (Eigenerklärung). Der erzielte Jahresumsatz (netto) jährlich mindestens EUR 300.000,00/Jahr betragen haben (Mindestkriterium). Die Erklärung hat in dem Formblatt „Erklärung zur Eignung“ an der entsprechenden Stelle zu erfolgen Alternativ kann der Nachweis durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten. Als vorläufiger Nachweis kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) dienen. In diesem Fall gilt § 6 EU Abs. 2 VOB/A zur Nachforderung durch den Auftraggeber.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsUnternehmensbezogene Referenzen in einem Zeitraum von 01/2021 bis Ende der Angebotsfrist gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a) EU VOB/A Jeder Bieter muss mindestens zwei Referenzen über die Erbringung angeben, die mit den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind und in einem Zeitraum von 2021 bis zur Abgabe des Angebotes abgeschlossen worden sind, angeben. Vergleichbar sind Leistungen, die das Herstellen, Liefern und Montieren von Stahlkonstruktionen im Innen- und Außenbereich sowie von Stahltreppen, Absturzgeländern, Brüstungen und Steigleitern zum Gegenstand haben. Zu jeder Referenz sind Angaben zum Auftraggeber, zur Projektdauer sowie zu den ausgeführten Leistungen zu machen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungGewertet werden die Angebote von Bietern, die die Anforderungen an die Eignung erfüllen und mittels der entsprechenden Erklärungen nachgewiesen haben. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av284880-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av284880-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av284880-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit- Vertragserfüllungssicherheit (5% der Netto-Auftragssumme) - Mängelansprüchesicherheit (3% der Netto-Abrechnungssumme)
Frist für den Eingang der Angebote01/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenAuf § 16a EU VOB/A wird verwiesen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBrainergy Park Energie GmbH
Registrierungsnummer+49 2314382663
PostanschriftAm Brainergy Park 3
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
E-Mailfabian.etteldorf@eon.com
Telefon+49 231 438-2663
Internetadressehttps://www.brainergy-park.de/
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av284880-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer05315-03002-81
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 2211473055
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung21b49d14-5aaf-400d-8ce1-5579c9fff8a2  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung29/07/2026 11:36:58 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung528680-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe145/2026
Datum der Veröffentlichung30/07/2026