528691-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Stadt Enger - Generalplanervergabe - Offenes Verfahren
OJ S 145/2026 30/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungWirtschaftsbetriebe Stadt Enger
E-Mailg.strathmann@enger.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelStadt Enger - Generalplanervergabe - Offenes Verfahren
BeschreibungAusgeschrieben werden: Objekt- und folgende Fachplanungsleistungen TGA folgende Anlagengruppe: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (KG 410) - Wärmeversorgungsanlagen (KG 420) - Raumlufttechnische Anlagen (KG 430) - Starkstromanlagen (KG 440) - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 450) - Förderanlagen (KG 460) - Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (KG 470) - Gebäudeautomation (KG 480) und Automation von Ingenieurbauten (KG 480) Ausgeschrieben werden alle Leistungsphasen.
Kennung des Verfahrensf728cd92-da55-4caa-b975-fd634d0aaeee
Interne KennungAxVr 025-26
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensHinweis: Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Fördermittelgewährung
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtEnger
Postleitzahl32130
Land, Gliederung (NUTS)Herford (DEA43)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YU6MGSX#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenEs ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBeteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teil-nahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unterneh-men zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Geset-zes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenTerroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unterneh-men zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereini-gungen im Ausland)
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teil-nahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unterneh-men zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Geset-zes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanzi-ellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
BetrugBetrug: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teil-nahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unterneh-men zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Geset-zes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Uni-on oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet wer-den, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Euro-päischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
KorruptionKorruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teil-nahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unterneh-men zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Geset-zes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbin-dung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Ab-geordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsKinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teil-nahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unterneh-men zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Geset-zes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernVerstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teil-nahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräfti-ge Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflich-tungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenVerstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teil-nahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozial-versicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräfti-ge Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflich-tungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenVerstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenVerstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-ßen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenVerstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-ßen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetzes
ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-ßen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation be-findet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterVerwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-ßen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Ver-fahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation be-findet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEinstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-ßen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Ver-fahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation be-findet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDer Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-ßen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Ver-fahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenSchwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-ßen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung began-gen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entspre-chend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsVereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-ßen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInteressenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-ßen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnah-men nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDirekte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-ßen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenVorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auf-trags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor-zeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenTäuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unter-nehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschlie-ßen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täu-schung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentschei-dung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche In-formationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelStadt Enger - Generalplanervergabe - Offenes Verfahren
BeschreibungHier bekommen Sie einen ersten Eindruck von unserem Bad: https://www.enger.de/Leben-in-Enger/Freizeit-Sport/Gartenhallenbad Im Herbst 2025 haben wir einen Antrag auf EFRE- sowie ISEK-Förderung gestellt. Unser Ziel ist es, die gesamte Gebäudetechnik zukunftsfähig zu erneuern und den primären Energiebedarf um min. 50% zu reduzieren. (Siehe Anlage 1). Die Kostenschätzungen nach DIN habe ich als Anlage angefügt. Nun möchten wir die Planungsleistungen (TGA), die unter die EFRE-Förderung fallen, europaweit ausschreiben. Ausgeschrieben werden: Objekt- und folgende Fachplanungsleistungen TGA folgende Anlagengruppe: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (KG 410) - Wärmeversorgungsanlagen (KG 420) - Raumlufttechnische Anlagen (KG 430) - Starkstromanlagen (KG 440) - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 450) - Förderanlagen (KG 460) - Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (KG 470) - Gebäudeautomation (KG 480) und Automation von Ingenieurbauten (KG 480) Ausgeschrieben werden alle Leistungsphasen. 1. Grundlagenermittlung - Bedarfsermittlung: Klärung der Anforderungen und Wünsche des Bauherrn - Bestandsaufnahme: Analyse der bestehenden technischen Infrastruktur, falls es sich um ein Umbauprojekt handelt - Machbarkeitsstudien: Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit des Projekts 2. Vorplanung - Konzeptentwicklung: Erarbeitung von Konzepten für technische Systeme (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, etc.) - Kostenrahmen: Erstellung einer ersten Kostenschätzung - Variantenuntersuchung: Analyse verschiedener technischer Lösungen und Auswahl der optimalen Variante 3. Entwurfsplanung - Detaillierte Planung: Ausarbeitung der technischen Konzepte bis ins Detail - Berechnungen: Durchführung der notwendigen Berechnungen (z.B. Heizlast, Kühllast, Druckverlustberechnungen) - Koordination: Abstimmung mit Architekten und anderen Fachplanern 4. Genehmigungsplanung - Erstellung von Genehmigungsunterlagen: Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen für behördliche Genehmigungen - Abstimmung mit Behörden: Kommunikation und Verhandlung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden 5. Ausführungsplanung - Detailzeichnungen: Erstellung von Ausführungsplänen und -zeichnungen, die als Grundlage für die Bauausführung dienen - Leistungsverzeichnisse: Erstellung detaillierter Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der Bauleistungen - Materialauswahl: Festlegung der zu verwendenden Materialien und Komponenten LPH 6 & 7: Vorbereitung & Mitwirkung bei der Vergabe LPH 8: Objektüberwachung - Bauüberwachung LPH 9: Objektbetreuung Ausgeschrieben wird eine GP - Vergabe Basis ist der bereit gestellte GP-Vertragsentwurf Begründung: "...fachplanungsübergreifende Lösungsvorschläge kann man im Stadium der Vergabe nur im Wege einer Generalplanervergabe erhalten. Würden die Planungsleistungen im vorliegenden Fall in Fachlosen oder Losgruppen vergeben, fände die übergreifende Abstimmung der Planungsdisziplinen erst nach den Zuschlägen im Zuge der Vertragsausführung statt und man könnte fachplanungsübergreifende Lösungsvorschläge für die Zuschlagswertung kaum erhalten. ..." Es gibt ein entsprechendes deutlich gewichtetes Zuschlagskriterium. Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Interne KennungAxVr 025-26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen
Beschreibung der OptionenJa
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtEnger
Postleitzahl32130
Land, Gliederung (NUTS)Herford (DEA43)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bewerber/ Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt welche für Abgabe der Bewerbung/ des Angebotes zu beachten sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über eine Haftpflichtversicherung gemäß den nachfolgenden Anforderungen: mit einer Deckungssumme von: - mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden - mindestens 5.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden Eigenerklärung, dass die entsprechende Haftpflichtversicherung besteht oder Eigenerklärung, dass die entsprechende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein oder abgeschlos-sen werden. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Deckungslücken aufrechterhalten und auf jeweilige Anforderung nachgewiesen werden.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu Referenzen gemäß den nachfolgenden Anforderungen: Die Referenzen müssen vergleichbare Leistungen betreffen, die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sind.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023).

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungHonorarangebot
BeschreibungDer Wertungspreis ermittelt sich aus der Honorarangebotsgesamtsumme inklusive Nebenkosten und der Mehrwertsteuer mit einem zu Kalkulationszwecken vorgegebenen Mehrwertsteuersatz über 19 % gemäß dem Honorarangebotsblatt des endgültigen Angebots. Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 10 Punkte. Da der Preis mit 55 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 550 Punkte erreichbar. Die Preise der nachrangigen Honorar-angebote werden im Verhältnis zum Preis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Die Bewertungsformel lautet: (2 x niedrigstes Angebot - Preis des Angebots): niedrigstes Angebot x maximale Punktzahl = Wertungspunkte des Angebots beim Zuschlagskriterium Preis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl55
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungProjektteam
BeschreibungB. Projektteam UNTERKRITERIUM B 1: Im Rahmen des Unterkriteriums 1 sind die Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen, namentlich zu benennenden Mitglieder des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektteams auftragsbezogen dar-zulegen. Die Erfahrungen sind jeweils anhand vergleichbarerer Referenzen nachzuweisen. Die dsbzgl Angaben des Bieters dürfen einen Umfang von maximal 1 DIN-A4-Seite (einseitig bedruckt) nicht überschreiten. Um die Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, sind folgende Formatvorgaben zwingend einzuhalten: - Schriftart: Arial oder Helvetica. - Schriftgröße: Mindestens 11 Pt. (für Fließtext). - Zeilenabstand: Mindestens 1,2-zeilig. - Seitenränder: Links/Rechts jeweils mindestens 2,5 cm; Oben/Unten mindestens 2 cm. - Anlagen: Grafiken, Organigramme oder Tabellen dürfen als Anlage beigefügt werden, sofern sie rein illustrativen Charakter haben. Erläuternder Text in Anlagen wird auf die maximale Seitenzahl angerechnet. Wichtiger Hinweis: Seiten, die über das zulässige Maß hinausgehen, werden bei der inhaltlichen Bewer-tung nicht berücksichtigt. Bei massiven Verstößen gegen die Formatvorgaben (z. B. durch extrem verklei-nerte Schrift zur Umgehung der Seitenbegrenzung) kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausge-schlossen werden. Die Bewertung wird anhand der vom Bieter mit dem Erst-Angebot eingereichten Unterlagen sowie der Erläu-terungen des Bieters im Bieter- und Verhandlungsgespräch qualitativ unter Berücksichtigung der Anforde-rungen an eine qualifizierte interdiziplinäre Planung sowie der sich aus den Ausschreibungsunterlagen für das konkrete Projekt ergebenden Anforderungen vorgenommen. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt: 10 Punkte = sehr gute Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Projektteams 8 Punkte = gute Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Projektteams 6 Punkte = befriedigende Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Projektteams 4 Punkte = ausreichende Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Projektteams 2 Punkte = mangelhafte Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Projektteams 0 Punkte = ungenügende Qualifikationen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Projektteams Ergibt die Bewertung innerhalb einer der vorgenannten Bewertungsstufen positive oder negative Tendenzen, kann dieser Tendenz durch einen zusätzlichen Plus- oder Minuspunkt Rechnung getragen werden. Da das Unterkriterium mit 20 % gewichtet ist, liegen die maximal zu erzielenden Wertungspunkte bei 200.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungProjektteam
BeschreibungUNTERKRITERIUM B 2: Im Rahmen des Unterkriteriums 2 ist die auftragsbezogene interne vernetzte Zusammenarbeit im integrier-ten Projektteam nebst Organigramm des Projektteams, Schnittstellendefinitionen darzulegen sowie die Ar-beitsabläufe nebst Vertretungsregelungen zu erläutern. Gleiches gilt in Bezug auf die externe Zusammenar-beit mit den Übrigen an der Planung fachlich Beteiligten. Die dsbzgl Angaben des Bieters dürfen einen Umfang von maximal 1 DIN-A4-Seite (einseitig bedruckt) nicht überschreiten. Um die Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, sind folgende Formatvorgaben zwingend einzuhalten: - Schriftart: Arial oder Helvetica. - Schriftgröße: Mindestens 11 Pt. (für Fließtext). - Zeilenabstand: Mindestens 1,2-zeilig. - Seitenränder: Links/Rechts jeweils mindestens 2,5 cm; Oben/Unten mindestens 2 cm. - Anlagen: Grafiken, Organigramme oder Tabellen dürfen als Anlage beigefügt werden, sofern sie rein illustrativen Charakter haben. Erläuternder Text in Anlagen wird auf die maximale Seitenzahl angerechnet. Wichtiger Hinweis: Seiten, die über das zulässige Maß hinausgehen, werden bei der inhaltlichen Bewer-tung nicht berücksichtigt. Bei massiven Verstößen gegen die Formatvorgaben (z. B. durch extrem verklei-nerte Schrift zur Umgehung der Seitenbegrenzung) kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausge-schlossen werden. Die Bewertung wird anhand der vom Bieter mit dem Erst-Angebot eingereichten Unterlagen sowie der Erläu-terungen des Bieters im Bieter- und Verhandlungsgespräch qualitativ unter Berücksichtigung der Anforde-rungen an eine qualifizierte interdisziplinäre Planung sowie der sich aus den Ausschreibungsunterlagen für das konkrete Projekt ergebenden Anforderungen vorgenommen. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt: 10 Punkte = sehr gute vernetzte Zusammenarbeit, Schnittstellendefinition, Organisation der Arbeitsabläufe/ Vertretungsregelungen. 8 Punkte = gute vernetzte Zusammenarbeit, Schnittstellendefinition und Organisation der Arbeitsabläufe/ Vertretungsregelungen. 6 Punkte = befriedigende vernetzte Zusammenarbeit, Schnittstellendefinition und Organisation der Arbeits-abläufe / Vertretungsregelungen. 4 Punkte = ausreichende vernetzte Zusammenarbeit, Schnittstellendefinition und Organisation der Arbeits-abläufe / Vertretungsregelungen. 2 Punkte = mangelhafte vernetzte Zusammenarbeit, Schnittstellendefinition und Organisation der Arbeitsab-läufe/ Vertretungsregelungen. 0 Punkte = ungenügende vernetzte Zusammenarbeit, Schnittstellen und Organisation der Arbeitsabläufe / Vertretungsregelungen. Ergibt die Bewertung innerhalb einer der vorgenannten Bewertungsstufen positive oder negative Tendenzen, kann dieser Tendenz durch einen zusätzlichen Plus- oder Minuspunkt Rechnung getragen werden. Da das Unterkriterium mit 10 % gewichtet ist, liegen die maximal zu erzielenden Wertungspunkte bei 100.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPersonaleinsatz / Terminsicherung
BeschreibungC. Personaleinsatz / Terminsicherung Im Zusammenhang mit dem Kriterium C ist die auftragsbezogene Terminsicherung zur Einhaltung der Fristen gemäß 8.1. des Planervertrages darzustellen. Die dsbzgl Angaben des Bieters dürfen einen Umfang von maximal 1 DIN-A4-Seite (einseitig bedruckt) nicht überschreiten. Um die Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, sind folgende Formatvorgaben zwingend einzuhalten: - Schriftart: Arial oder Helvetica. - Schriftgröße: Mindestens 11 Pt. (für Fließtext). - Zeilenabstand: Mindestens 1,2-zeilig. - Seitenränder: Links/Rechts jeweils mindestens 2,5 cm; Oben/Unten mindestens 2 cm. - Anlagen: Grafiken, Organigramme oder Tabellen dürfen als Anlage beigefügt werden, sofern sie rein illustrativen Charakter haben. Erläuternder Text in Anlagen wird auf die maximale Seitenzahl angerechnet. Wichtiger Hinweis: Seiten, die über das zulässige Maß hinausgehen, werden bei der inhaltlichen Bewer-tung nicht berücksichtigt. Bei massiven Verstößen gegen die Formatvorgaben (z. B. durch extrem verklei-nerte Schrift zur Umgehung der Seitenbegrenzung) kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausge-schlossen werden. Die Bewertung wird anhand der vom Bieter mit dem Erstangebot eingereichten Unterlagen sowie der Erläu-terungen des Bieters im Bieter- und Verhandlungsgespräch qualitativ unter Berücksichtigung der Anforde-rungen an eine qualifizierte interdisziplinäre Planung sowie der sich aus den Vergabeunterlagen für das kon-krete Projekt ergebenden Projektanforderungen vorgenommen. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt: 10 Punkte = sehr gute Terminsicherung 8 Punkte = gute Terminsicherung 6 Punkte = befriedigende Terminsicherung 4 Punkte = ausreichende Terminsicherung 2 Punkte = mangelhafte Terminsicherung 0 Punkte = ungenügende Terminsicherung Ergibt die Bewertung innerhalb einer der vorgenannten Bewertungsstufen positive oder negative Tendenzen, kann dieser Tendenz durch einen zusätzlichen Plus- oder Minuspunkt Rechnung getragen werden. Da das Unterkriterium mit 15 % gewichtet ist, liegen die maximal zu erzielenden Wertungspunkte bei 150.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MGSX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MGSX
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MGSX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote28/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin28/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsVergabeplattform
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bevor ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer eingereicht werden kann, muss der Vergabeverstoß gegenüber dem oder der Auftraggeber:in gerügt werden. Die Rüge sollte möglichst frühzeitig erfolgen und ist formlos möglich. Um sich abzusichern, sollte der oder die Antragsteller:in sie aber schriftlich erteilen. Der oder die Antragsteller:in kann nur Vergabeverstöße rügen, die erkennbar sind. Häufig werden durch die Einsicht in die Vergabeakten während des bereits eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens weitere Vergabeverstöße erkannt. Diese können dann ohne Weiteres ebenfalls zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Der oder die Antragsteller:in muss nicht immer auf eine Antwort des Auftraggebers oder der Auftraggeberin warten, bevor er oder sie eine Nachprüfung beantragt. Steht der Zuschlag kurz bevor, darf und sollte er, unmittelbar nachdem er die Rüge eingelegt hat, einen Antrag auf Nachprüfung stellen. Es ist auch möglich, Rüge und Nachprüfungsantrag zeitgleich zu stellen. Im Einzelnen ist der Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn: - Der oder die Antragsteller:in den geltend gemachten Verstoß erkannt und nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Nichtabhilfe-Mitteilung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin ergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltWirtschaftsbetriebe Stadt Enger
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtWirtschaftsbetriebe Stadt Enger
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungWirtschaftsbetriebe Stadt Enger
Registrierungsnummer05224 9800862
PostanschriftBahnhofstraße 39
StadtEnger
Postleitzahl32130
Land, Gliederung (NUTS)Herford (DEA43)
LandDeutschland
E-Mailg.strathmann@enger.de
Telefon05224 9800862
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungAx Vergaberecht
Registrierungsnummer06223 8688613
PostanschriftL7, 7a
StadtMannheim
Postleitzahl68161
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
E-Mailmail@ax-vergaberecht.de
Telefon06223 8688613
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer0251 411-2165
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
Fax0251 411-2165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf6420beb-b8cf-4152-b08b-42fe2378a2ca  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/07/2026 22:21:37 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung528691-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe145/2026
Datum der Veröffentlichung30/07/2026