21FEI55705_Umweltplanung Lph 3+4 umweltfachlicher Teil Strecke WGG und BL Abzw. Uw Gera NT08
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55705
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 90712000 Umweltplanung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Erfurt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Umweltplanung Lph 3+4 Strecke WGG und BL Abzw. Uw Gera
Los 3 (PA 5 Strecke 6307/6383, PA 6 Strecke 6383/6268, PA 7 Strecke 6268/6266)
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 28/04/2022Ende: 30/06/2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 089-245812
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 21FEI55705
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Umweltplanung Lph 3+4 Strecke WGG und BL Abzw. Uw Gera (4Lose)
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 26/04/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: AFRY Deutschland GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 28/08/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 90712000 Umweltplanung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Erfurt
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Umweltplanung Lph 3+4 Strecke WGG und BL Abzw. Uw Gera
Los 3 (PA 5 Strecke 6307/6383, PA 6 Strecke 6383/6268, PA 7 Strecke 6268/6266)
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 28/04/2022Ende: 30/06/2024
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: AFRY Deutschland GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Im Ergebnis der Detailbiotopkartierung wurden im Untersuchungsbereich der Bahnstromleitung Gera - Gößnitz mehrere Wald- und Gehölzflächen ermittelt, die Lebensraum für totholz- und mulmbewohnende Käferarten bieten können. Entsprechend gültiger Umweltgesetzgebung stehen diese Tierarten unter besonderen Schutz. Die Mehrleistung dient der Erfassung tatsächlich vor Ort vorkommender xylobionter Käferarten durch Begehungen und Berücksichtigung der Ergebnisse in den umweltfachlichen Gutachten zu den Planfeststellungsunterlagen.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Grundlage der Mehrleistung ist die Auswertung der in 2022 durchgeführten Detailbiotopkartierungen zur Bahnstromleitung Gera - Gößnitz. Aus den vorherigen umweltfachlichen Planungen (Unterlagenrecherche im Rahmen Übersichtsbiotopkartierung Lph 1+2) waren diese Erkenntnisse zu möglichen Vorkommen nicht ermittelbar. Erst mit den Begehungen vor Ort konnten entsprechende Erkenntnisse erzielt werden. Die Maßnahmen sind erforderlich, um in den umweltfachlichen Gutachten zum Planfeststellungsverfahren diesen Sachverhalt zu berücksichtigen und Forderungen in Hinblick auf Nachkartierungen im Verfahren zu vermeiden.