VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Für die Beschaffungsentscheidung zum Einsatz des Vertragsmanagementprodukts Otris Contract® des Herstellers Otris Software AG liegen sachliche Rechtfertigungsgründe vor. Diese Festlegung auf die produkt- und herstellerspezifische Technologie ergibt sich im Wesentlichen aus der Nutzung der Sache und aus den technischen Zwängen. Da das Produkt nur von einem Unternehmen bezogen werden kann, ist die Durchführung einer unmittelbaren Vergabe als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §14 Abs. 4 Ziffer 2 VgV mit nur einem Anbieter statthaft. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse befindet sich in einem Outsourcing-Transformationsprojekt ihres IT Kernsystems zum Dienstleister BITMARCK AG. Die in dieser Software implementierten Funktionen sind fachlich hochspezialisiert und stehen in empfindlicher Wechselwirkung der verwendeten Schnittstellen der Krankenkassen, der BITMARCK, der Geschäftspartner sowie Behörden und lassen sich nicht durch einen anderen Anbieter erwerben. Aus technischen Gründen besteht bezüglich des Produktes Otris Contract ein Alleinstellungsmerkmal unter anderen aus dem Umfang der Datentransfers der Daten aus dem BITMARCK System zu Geschäftspartnern und Behörden.
Eine Neuimplementierung ist im vorgegebenen Zeitrahmen nicht umsetzbar und würde die Grundsätze des wirtschaftlichen Handelns verletzen.