529408-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Heidelberg: OP-Ausrüstung
OJ S 187/2022 28/09/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ulrike John
E-Mail: VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
Telefon: +49 6221567423
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung eines daVinci-OP-Robotersystems mit 2. Konsole
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33162100 OP-Ausrüstung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung eines da Vinci Xi Single Console Surgical Systems mit zusätzlicher da Vinci Xi dualer Konsole zur roboterassistierten Durchführung komplexer Eingriffe/Operationen in der Allgemein- und Viszeralchirurgie und insbesondere der Rektumchirurgie.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 500 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Heidelberg, Chirurgische Klinik, Im Neuenheimer Feld 420, 69120 Heidelberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt, den Auftrag zur Lieferung, Installation und Schulung eines da Vinci Xi Single Console Surgical Systems mit zusätzlicher da Vinci Xi dualer Konsole zur roboterassistierten Durchführung komplexer Eingriffe/Operationen in der Allgemein- und Viszeralchirurgie und insbesondere der Rektumchirurgie an die Fa. Intuitive Surgical GmbH zu vergeben. Das System soll im Rahmen der SELREC-Studie Ende 2022 in der Chirurgie eingesetzt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: technische Alleinstellung / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Für die Erfüllung der Anforderungen der Viszeral-Chirurgie, zudem im Rahmen der SELREC Studie, kommt nur das genannte System da Vinci Xi Single Console Surgical Systems mit zusätzlicher da Vinci Xi dualer Konsole in Frage. Die Firma Intuitive Surgical Deutschland GmbH hat derzeit mit idem da Vinci-OP-Robotersystemen eine europaweit technische Alleinstellung in der Durchführung von roboter-unterstützten Operationen in vielen chirurgischen Bereichen, u.a. in der Viszeralchirurgie. Das System da Vinci ist als einziges in der Lage, die Komplexität und Anforderungen an Operationen an einem Universitätsklinikum mit den höchsten Ansprüchen an die optimale Krankenversorgung auf wissenschaftlich und technisch aktuellem Niveau sowie der Studienziele zu erfüllen und ist als einziges optimal geeignet, im interdisziplinären Setting die erforderlichen viszeralchirurgischen Operationen durchzuführen. Die erforderliche CE-Zertifizierung für die Viszeralchirurgie liegt für alle da Vinci-OP-Roboter vor.
Im Sinne der Öffnung des europaweiten Wettbewerbs wurde auf verfügbare Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Es gibt derzeit aktuell kein vergleichbares Produkt, welches, wie erforderlich, auch für die Viszeralchirurgie gelassen und zeitnah verfügbar ist.. Die der Markterkundung zugrunde gelegten Auftragsvergabeparameter, d.h. die technischen Anforderungen, wurden im Hinblick auf eine optimale Patientenversorgung und die Studienziele ermittelt und stellen keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter dar. Somit ist eine Auftragsvergabe an die das System in Deutschland ausschließlich anbietende Firma Intuitive Surgical Deutschland GmbH indiziert.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-151
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
OP-Robotersystem daVinci mit 2. Konsole
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
20/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Intuitive Surgical Deutschland GmbH
Postanschrift: Am Flughafen 6
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 500 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/09/2022