529409-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Heidelberg: Analysegeräte
OJ S 187/2022 28/09/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Investitionen des Uniklinikum Heidelberg
E-Mail: VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
Telefon: +49 6221567423
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Durchflusszytometer BD FACSymphony A3
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38432000 Analysegeräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Anschaffung eines Durchflusszytometers des Typs „BD FACSymphony A3“ Cell Analyzer für die aktuelle experimentelle Analytik im Rahmen des „Pilotprojektes zur Entwicklung personalisierter, zellulärer Immuntherapien bei soliden Krebserkrankungen“ (PIKT).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 336 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Heidelberg, NCT, Im Neuenheimer Feld 460, 69120 Heidelberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Anschaffung eines Durchflusszytometers des Typs „BD FACSymphony A3“ Cell Analyzer für die aktuelle experimentelle Analytik im Rahmen des „Pilotprojektes zur Entwicklung personalisierter, zellulärer Immuntherapien bei soliden Krebserkrankungen“ (PIKT).
Die Gerätekombination sieht einen 5 Laser 6B-3R-8V-4YG-7UV Meßstand mit Kontrollsystem und der zugehörigen Daten/Auswertestation, Protokollen und Connection Software mit HighEnd Trougout Sampler für die durchflusszytometrische Abarbeitung von 96-und384 Well Mikrotiterplatten im Walk away modus vor.
Das NCT setzt als Bestandteil zur Identifizierung von Tumor-Neoepitope-reaktiven T-Zellen und deren T-Zellrezeptoren (TCR) die Durchflusszytometer-basierte Analyse von primärem Patientenmaterial (i.d.R. Blut) mittels sogenannter fluoreszenzmarkierter pMHC-I-Multimere ein.
Die Färbeprotokolle für diese Form des TCR-Screenings sind derzeit optimiert für ein BD FACS LSRFortessa mit einer 5-Laser/18-Seite 2 Fluoreszenzfarbstoff-Filter Konfiguration, Die Analysestrecke muss aus Kapazitätsgründen durch ein weiteres kompatibles und integrierbares System ergänzt werden. Das BD FACSymphony A3 mit 5-Laser Konfiguration stellt das Nachfolgemodel zum BD FACS LSRFortessa dar und bereits etablierte Protokolle und benutzte Reagenzien können uneingeschränkt übernommen werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Im Sinne der Öffnung des europaweiten Wettbewerbs wurden verfügbare Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Es gibt derzeit aktuell kein vergleichbares Produkt, welches, wie erforderlich, insbesondere die Anforderungen an die erforderliche Filterkombination und -Auslegung bei Einhaltung der bereits etablierten Protokolle und somit Zertifizierung der erweiterten Gerätekombination erfüllt. Das System FACSymphony A3 bietet-ein erweitertes Detektorpanel je Laser mit der Möglichkeit, bis zu 10 weitere Farbstoffe der BD Horizon Serie insbesondere im blauen und ultravioletten Spektrum zu detektieren. Letzteres ermöglicht, die Färbprotokolle in Bezug auf den eingesetzten dualen Farbstoffcode für die pMHC-Multimer Färbung und die analysierten Parameter zur T-Zell-Phänotypisierung noch zu erweitern.
Vergleichbare 5-Laser Durchflusszytometer und entsprechende Filtersätze anderer Hersteller, zeigen in der differentiellen Detektion von Fluoreszenzfarbstoffen mit ähnlichem und benachbarten Emissionsspektren nicht die erforderliche Qualität im Design der Antikörper-Farbstoffkombinationen, dass von 27-28 möglichen Farbkanälen nicht alle durchgehend genutzt werden können.
Das FACSymphony A3 zusammen mit den von BD zur Verfügung gestellten und ständig weiter entwickelten Fluoreszenzfarbstoffen erlaubt die weitgehend uneingeschränkte Nutzung von 28 Farbstoffen innerhalb einer Messung. Zusätzlich erlauben BD FACS LSRFortessa als auch FACSymphony A3 das uneingeschränkte Einmessen von über 5 Millionen Zellen, welches mittels anderer FACS Geräte nur eingeschränkter möglich ist. Darüber hinaus verfügt das BD FACSymphony A3 über die gleiche Software wie das BD FACS LSRFortessa, sodass Kompatibilität, Vergleichbarkeit der Messergebnisse der erweiterten Analysensystemkombination gegeben ist.
Die der Markterkundung zugrunde gelegten Auftragsvergabeparameter, d.h. die technischen Anforderungen, wurden im Hinblick auf Erfordernisse der Erweiterung der etablierten Analytik und der Projektziele ermittelt und stellen keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter dar. Somit ist die Auftragsvergabe über ein System FACS Symphony A3 an die ausschließlich anbietende Firma Becton Dickenson GmbH vorgesehen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-134
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Durchflusszytometer BD FACSymphony A3
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
20/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Becton Dickinson GmbH
Postanschrift: Tullastr. 8-12
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69126
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 336 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/09/2022