Kriterien für die Bewertung der Projekte
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten:
- Städtebauliches Konzept
- Denkmalverträglichkeit
- Erschließung
- Freianlagen
- Architektonische und räumliche Gestaltung
- Erfüllung des Raumprogramms und der Funktionalität unter Einbeziehung von Konstruktion, Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb